Nach ihrem Studium der Immobilienökonomie und ihrer Promotion in Betriebswirtschaft an der Universität St. Gallen (Dr. oec. HSG),  begann Tina Störmer ihre Karriere bei Allianz Deutschland. Im Jahr 2015 wechselte sie zu Swiss Life und war zuletzt als CEO Deutschland und Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Asset Managers tätig. Derzeit nimmt Tina Störmer Beratungsmandate in der Unternehmens- und Organisationsberatung wahr und ist als Investorin tätig.

Tina Störmer unterstützt Konsento in Fragen der Strategie und Marktentwicklung.

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Dr. Tina Störmer

Beirätin
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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wer trägt im Unternehmen die Verantwortung für die Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung und deren Durchführung mit der gebotenen Sorgfalt?

Das oberste Mitglied des leitenden Organs. Es kann die Aufgabe delegieren, bleibt aber für die ordnungsgemässe Durchführung der Meldung verantwortlich (Art. 12 TJPG).

Was passiert, wenn eine Aktionärin bei der Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung nicht mitwirkt?

Die Gesellschaft dokumentiert die unternommenen Schritte (Art. 8 Abs. 2 TJPG) und gibt in der Meldung an, dass die Überprüfung nicht gelungen ist (Art. 9 Abs. 3 TJPG, Art. 21 TJPV). Die vorsätzliche Verletzung der Mitwirkungs- und Meldepflichten kann für die Aktionärin selbst eine Busse bis zu 500'000 Franken nach sich ziehen (Art. 43 lit. a TJPG).

Muss immer eine Ausweiskopie beschafft werden?

Die Gesellschaft muss abklären, ob die betreffende Person über eine AHV-Nummer verfügt. Nur wenn das nicht der Fall ist, muss sie eine Kopie des Reisepasses, der Identitätskarte oder des Ausländerausweises beschaffen (Art. 10 Abs. 2 TJPV).