Lösungen
Kapitalmassnahmen
Digitales Aktienregister
Generalversammlungen
Verwaltungsratssitzungen
PreiseÜberRessourcenTransparenzregisterKontakt
LoginJetzt loslegen
LoginJetzt loslegen
de
de
en
fr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Konsento AG

Stand: 1. Mai 2026

Präambel

Die Konsento AG mit Sitz in Zürich (nachfolgend Konsento) betreibt eine digitale Plattform für Corporate-Governance-, Aktienregister- und Corporate-Action-Prozesse, insbesondere für die Führung digitaler Aktienregister, die Organisation und Durchführung von Generalversammlungen und Verwaltungsratssitzungen sowie die strukturierte Abwicklung von Kapitalveränderungen und weiteren gesellschaftsrechtlichen Massnahmen.

Diese AGB bestehen aus zwei Teilen:

Teil A regelt den Zugang zur Plattform und die Nutzung durch sämtliche Nutzer.
Teil B regelt ausschliesslich das entgeltliche Dienstleistungsverhältnis zwischen Konsento und den von Unternehmensvertretern bzw. Co-Managern vertretenen Unternehmen.

Teil A - Allgemeine Nutzungsbedingungen für alle Nutzer

1. Geltungsbereich und Begriffe

1.1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für jede Person, die auf die Plattform von Konsento zugreift oder diese nutzt, insbesondere für:

  • Unternehmensvertreter und deren bevollmächtigte Vertreter (Co-Manager)
  • Mitglieder des Verwaltungsrats
  • Aktionäre und andere Investoren
  • unabhängige oder sonstige Stimmrechtsvertreter
  • externe Dienstleister wie Notare, Revisoren, Anwälte oder weitere in einen Workflow eingebundene Fachpersonen

1.2 Begriffe

Im Sinne dieser AGB bedeuten:

Plattform: die von Konsento betriebene Software-as-a-Service-Lösung einschliesslich Webanwendung, Portale, Kommunikations-, Dokumentations- und Abstimmungsfunktionen sowie verbundener Hilfs- und Supportfunktionen.

Unternehmen: die juristische Person oder sonstige Organisation, für welche auf der Plattform Daten geführt, Prozesse abgewickelt oder Funktionen freigeschaltet werden.

Unternehmensvertreter: Personen, die für ein Unternehmen handeln und im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform berechtigt sind, das Unternehmen gegenüber Konsento zu vertreten.

Co-Manager: vom Unternehmen oder einem Unternehmensvertreter berechtigte zusätzliche Nutzer mit Administrations- oder Mitwirkungsrechten.

Nutzerinhalte: sämtliche Daten, Dokumente, Mitteilungen, Registereinträge, Abstimmungsdaten, Beschlüsse, hochgeladene Dateien und sonstigen Inhalte, die durch Nutzer auf der Plattform erfasst, hochgeladen, generiert, freigegeben oder verarbeitet werden.

‍

2. Zustandekommen der Nutzungsvereinbarung

Die Nutzungsvereinbarung nach Teil A kommt zustande, sobald ein Nutzer

  • sich registriert,
  • eine Einladung zur Nutzung der Plattform annimmt,
  • auf die Plattform zugreift,
  • auf der Plattform Inhalte erfasst oder verarbeitet oder
  • im Rahmen eines von einem Unternehmen eingerichteten Workflows Funktionen der Plattform nutzt.

Unternehmensvertreter und Co-Manager bestätigen mit ihrer Registrierung bzw. Nutzung, dass sie im Rahmen ihrer Berechtigung handeln.

‍

3. Rollen und Vertretung

3.1 Unternehmensbezogene Berechtigungen

Das Unternehmen bestimmt selbst, welche Personen als Unternehmensvertreter oder Co-Manager auf die Plattform zugreifen und in welchem Umfang diese berechtigt sind, Handlungen vorzunehmen, Inhalte freizugeben oder Prozesse auszulösen.

‍

3.2 Verantwortung für Berechtigungen

Das Unternehmen ist dafür verantwortlich, Berechtigungen aktuell zu halten und unbefugte Zugriffe unverzüglich zu unterbinden. Konsento darf auf die im System hinterlegten Rollen und Rechte vertrauen, soweit keine offensichtlichen Anhaltspunkte für einen Missbrauch vorliegen.

‍

4. Zugang, Registrierung und Kontosicherheit

4.1 Zugangsvoraussetzungen

Der Zugriff auf bestimmte Funktionen setzt eine Registrierung, Einladung oder ausdrückliche Freischaltung durch das Unternehmen oder durch Konsento voraus.

‍

4.2 Zugangsdaten

Nutzer sind verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und jede missbräuchliche Verwendung oder jeden Verdacht darauf unverzüglich an Konsento zu melden.

‍

4.3 Richtigkeit von Angaben

Jeder Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die im Rahmen der Registrierung oder Nutzung gemachten Angaben richtig, vollständig und aktuell sind.

‍

5. Zulässige Nutzung

Die Plattform darf ausschliesslich im Rahmen ihres bestimmungsgemässen Zwecks und der jeweils freigeschalteten Funktionen genutzt werden.

Insbesondere ist es untersagt,

  • die Plattform für rechtswidrige, irreführende, betriebsstörende oder missbräuchliche Zwecke zu verwenden;
  • Schutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte oder sonstige Rechte Dritter zu verletzen;
  • Sicherheitsmechanismen zu umgehen oder zu beeinträchtigen;
  • Schadsoftware, Skripte oder sonstige technisch schädliche Elemente einzuschleusen;
  • automatisierte Zugriffe, Scraping, Crawling oder vergleichbare Methoden einzusetzen, soweit diese nicht von Konsento ausdrücklich freigegeben wurden;
  • Reverse Engineering, Dekompilierung, Disassemblierung oder sonstige Versuche vorzunehmen, Quellcode, Datenmodelle, Logiken oder technische Funktionsweisen der Plattform abzuleiten;
  • die Plattform zum Nachbau konkurrierender Produkte oder für Benchmarking mit Wettbewerbszweck zu verwenden;
  • die Plattform in einer Weise zu nutzen, die ihre Stabilität, Integrität, Sicherheit oder Verfügbarkeit beeinträchtigt.

6. Nutzerpflichten und Verantwortung für Inhalte

6.1 Verantwortung für Nutzerinhalte

Jeder Nutzer ist für die von ihm erfassten, hochgeladenen, freigegebenen oder übermittelten Inhalte selbst verantwortlich.

‍

6.2 Unternehmensbezogene Verantwortung

Soweit Inhalte oder Angaben dem Unternehmen zuzurechnen sind, trägt das Unternehmen die Verantwortung für deren Rechtmässigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und inhaltliche Richtigkeit. Dies gilt insbesondere für Registerdaten, Aktionärsdaten, Angaben zu wirtschaftlich berechtigten Personen, Abstimmungsinstruktionen, Traktanden, Beschlüsse, Statutenfassungen, Zeichnungsscheine, Abtretungserklärungen sowie Handelsregister- und Beurkundungsunterlagen.

‍

6.3 Kein Ersatz für interne Prüfung

Konsento stellt strukturierte Workflows, Vorlagen, Automationen und technische Hilfsmittel zur Verfügung. Die fachliche und rechtliche Schlussprüfung der konkreten Inhalte, Beschlüsse und Eingaben bleibt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, Sache des Unternehmens bzw. der jeweils verantwortlichen Nutzer und deren externen Berater.

‍

7. Geistiges Eigentum

7.1 Rechte von Konsento

Sämtliche Rechte an der Plattform, an der Software, an Datenmodellen, Workflows, Designs, Texten, Vorlagen, Marken, Logos, Dokumentationsunterlagen und sonstigen von Konsento bereitgestellten Inhalten verbleiben bei Konsento oder den jeweiligen Lizenzgebern.

‍

7.2 Beschränktes Nutzungsrecht

Konsento räumt den Nutzern für die Dauer der berechtigten Nutzung ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Plattform im vertraglich vorgesehenen Umfang zu nutzen.

‍

7.3 Rechte an Nutzerinhalten

Die Rechte an Nutzerinhalten verbleiben beim jeweiligen Berechtigten. Der jeweilige Nutzer bzw. das Unternehmen räumt Konsento die für Betrieb, Hosting, Sicherung, Anzeige, Verarbeitung, Übermittlung, Archivierung, Support, Weiterentwicklung und vertragsgemässe Erbringung der Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte ein.

‍

8. Vertraulichkeit

8.1 Vertrauliche Informationen

Als vertraulich gelten alle nicht öffentlich bekannten Informationen und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform offengelegt oder zugänglich gemacht werden, insbesondere Registerdaten, personenbezogene Daten, Abstimmungsergebnisse vor ihrer Freigabe, Entwurfsdokumente, gesellschaftsrechtliche Unterlagen, Vertragsinhalte und technische Informationen.

‍

8.2 Vertraulichkeitsverpflichtung

Nutzer dürfen vertrauliche Informationen nur für den vorgesehenen Zweck verwenden und nicht unbefugt Dritten zugänglich machen.

‍

8.3 Ausnahmen

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die

  • bereits öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoss gegen diese AGB öffentlich bekannt werden,
  • der empfangenden Partei bereits rechtmässig bekannt waren,
  • von einem berechtigten Dritten rechtmässig offengelegt wurden oder
  • aufgrund zwingenden Rechts, einer behördlichen Anordnung oder eines gerichtlichen Entscheids offengelegt werden müssen.

9. Drittleistungen und externe Dienstleister

Konsento kann für den Betrieb der Plattform oder für einzelne Workflows Drittleistungen, Schnittstellen, Hosting-, Kommunikations-, Identifikations-, Signatur- oder weitere technische Dienste einsetzen.

Werden über die Plattform externe Dienstleister wie Notare, Revisoren, Anwälte oder weitere Fachpersonen eingebunden, kann zwischen diesen und dem Unternehmen bzw. dem betreffenden Nutzer ein separates Rechtsverhältnis entstehen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Konsento nicht Vertragspartner solcher separaten Leistungen.

10. Verfügbarkeit, Wartung und Änderungen der Plattform

10.1 Verfügbarkeit

Konsento betreibt die Plattform mit angemessener Sorgfalt. Eine jederzeit ununterbrochene, fehlerfreie oder störungsfreie Verfügbarkeit wird jedoch nicht geschuldet.

‍

10.2 Wartung und Weiterentwicklung

Konsento ist berechtigt, die Plattform zu warten, technisch anzupassen, weiterzuentwickeln, Funktionen zu ändern, zu erweitern oder einzustellen, sofern die wesentlichen vereinbarten Kernfunktionen für bestehende Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

‍

10.3 Sicherheits- und Compliance-Änderungen

Konsento darf Änderungen jederzeit vornehmen, wenn diese aus Sicherheitsgründen, aus rechtlichen Gründen, zur Wahrung der Systemintegrität oder zur Anpassung an technische Entwicklungen erforderlich sind.

‍

11. KI-gestützte Funktionen, Vorlagen und Inhalte

Soweit Konsento KI-gestützte Support-, Analyse-, Text- oder Vorschlagsfunktionen anbietet, dienen diese der technischen und inhaltlichen Unterstützung im Rahmen standardisierter Workflows. Solche Ausgaben können unvollständig oder fehlerhaft sein und ersetzen keine individuelle Rechts-, Steuer-, Revisions-, Notariats-, Finanz- oder Anlageberatung.

Nutzer sind verpflichtet, KI-generierte Inhalte, Entwürfe, Zusammenfassungen und Vorschläge vor ihrer Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen.

‍

12. Sperrung und Entzug des Zugangs

Konsento ist berechtigt, Nutzerkonten oder einzelne Zugriffe vorübergehend oder dauerhaft ganz oder teilweise zu sperren, wenn sachliche Gründe vorliegen, insbesondere bei:

  • Verdacht auf rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung,
  • Sicherheitsvorfällen oder konkreten Gefährdungen der Plattform oder von Daten,
  • Verstössen gegen diese AGB,
  • Anordnungen von Behörden oder Gerichten,
  • Wegfall der Berechtigung eines Nutzers durch das Unternehmen,
  • Zahlungsverzug des Unternehmens, soweit dies den betreffenden Zugang betrifft.

Soweit zumutbar, informiert Konsento das betroffene Unternehmen oder den betroffenen Nutzer vorab oder unverzüglich nachträglich.

‍

13. Haftung in Teil A

13.1 Haftung von Konsento

Konsento haftet nur für Schäden, die Konsento durch rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat. Eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung bleibt vorbehalten.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In jedem Fall ausgeschlossen ist, soweit gesetzlich zulässig, die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Datenverlust, Reputationsschäden sowie Ansprüche Dritter.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Konsento ausnahmsweise eine ausdrückliche Garantie übernommen hat.

‍

13.2 Haftung für Inhalte und Drittquellen

Konsento haftet nicht für Inhalte, Angaben, Beschlüsse, Dokumente oder Instruktionen, die von Nutzern oder Dritten stammen oder auf Angaben des Unternehmens beruhen.

‍

13.3 Haftung der Nutzer

Nutzer haften für Schäden, die sie durch vertragswidrige, rechtswidrige oder missbräuchliche Nutzung der Plattform verursachen, und stellen Konsento von begründeten Ansprüchen Dritter frei, die auf ein solches Verhalten zurückzuführen sind.

‍

14. Beginn und Ende der Nutzung

Die Nutzungsberechtigung eines Nutzers beginnt mit der Freischaltung, Einladung, Registrierung oder erstmaligen Nutzung und endet, sobald

  • die Berechtigung entzogen wird,
  • das betreffende Konto gelöscht wird,
  • das zugrunde liegende Unternehmensverhältnis endet oder
  • Konsento den Zugang gemäss diesen AGB sperrt oder beendet.

Bestimmungen über Vertraulichkeit, geistiges Eigentum, Haftung und Schlussbestimmungen gelten über die Beendigung hinaus fort, soweit ihre Natur dies verlangt.

Teil B - Besondere Geschäftsbedingungen für Unternehmen, Unternehmensvertreter und Co-Manager

15. Vertragsparteien und Vertragsgegenstand

15.1 Vertragspartei

Vertragspartner von Konsento ist ausschliesslich das jeweilige Unternehmen. Unternehmensvertreter und Co-Manager handeln gegenüber Konsento für das Unternehmen.

‍

15.2 Vertragsgegenstand

Konsento erbringt für das Unternehmen Software-as-a-Service-Leistungen sowie damit zusammenhängende Support-, Implementierungs-, Dokumentations-, Koordinations- und Einzelleistungen gemäss diesen AGB, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Website, allfälligen Offerten, Leistungsbeschreibungen, Preislisten, Preisrechnern und Auftragsbestätigungen.

‍

15.3 Kein Mandatsverhältnis

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, begründet die Nutzung der Plattform kein Anwalts-, Revisions-, Notariats-, Vermögensverwaltungs-, Anlageberatungs- oder sonstiges berufsspezifisches Mandatsverhältnis mit Konsento.

‍

16. Zustandekommen des Dienstleistungsvertrags

Ein Dienstleistungsvertrag zwischen Konsento und dem Unternehmen kommt insbesondere zustande durch:

  • Annahme einer Offerte von Konsento,
  • Online-Bestellung oder Registrierung für ein kostenpflichtiges oder kostenloses Abo,
  • Buchung einer Corporate Action oder eines Add-ons,
  • Freischaltung eines Plans durch Konsento,
  • Nutzung kostenpflichtiger Leistungen nach vorgängiger Anzeige der Konditionen,
  • schriftliche oder per E-Mail erfolgte Auftragsbestätigung.

Konsento darf Erklärungen von Unternehmensvertretern und Co-Managern als im Namen des Unternehmens abgegeben behandeln, sofern nicht offensichtliche Anhaltspunkte für eine fehlende Berechtigung bestehen.

‍

17. Leistungen von Konsento

17.1 Leistungskategorien

Die Leistungen von Konsento können insbesondere umfassen:

  • Abonnemente für die Nutzung der Plattform
  • Add-ons und Zusatzmodule
  • Corporate Actions als Einzelleistungen auf Abruf
  • Support- und Hilfsleistungen
  • Einbindung externer Fachpersonen oder Drittleistungen im Rahmen einzelner Prozesse

17.2 Abonnemente

Konsento bietet insbesondere folgende Abo-Kategorien an:

  • kostenloses Aktienregister
  • Basic
  • Premium
  • Scale- oder Individualangebote gemäss Offerte

Massgebend für Inhalt, Funktionsumfang und Preis eines Abonnements sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses auf der Website von Konsento publizierten Angaben. Für Abonnemente ausserhalb der publizierten Standardpreislogik, insbesondere Scale-Abos oder individuell offerierte Modelle, ist ausschliesslich die jeweilige Offerte von Konsento massgebend.

‍

17.3 Leistungscharakter der Abonnemente

Die Abonnemente können je nach gewähltem Paket insbesondere Funktionen für rechtskonformes Aktienregister, Investoren- und Stammdatenverwaltung, Meldung wirtschaftlich berechtigter Personen, Generalversammlungen, Verwaltungsratssitzungen, Dokumentenmanagement, Kommunikationsfunktionen, Datenraum, Protokollautomatisation, Bescheinigungen, Analysen, Exporte und weitere auf der Website ausgewiesene Funktionen umfassen.

‍

17.4 SECOM-Aktienregister als Add-on

Soweit Konsento ein SECOM-Aktienregister oder ein vergleichbares Add-on für Aktiengesellschaften mit Bucheffekten anbietet, richten sich Inhalt und Preis nach der Website oder einer individuellen Offerte. Die Festlegung, Pflege, Kommunikation und Verantwortung für den Aktienwert bzw. Aktienpreis liegen ausschliesslich beim Emittenten.

‍

17.5 Corporate Actions als Einzelleistungen

Corporate Actions sind Einzelleistungen, die auf Abruf gebucht und einzeln verrechnet werden. Massgebend für Inhalt und Preis sind je nach Fall die individuelle Offerte von Konsento, der Preisrechner auf der Website, die Preisliste auf der Website oder die konkrete Auftragsbestätigung.

Soweit nicht anders angegeben, werden Corporate Actions zu einem Basis-Fixpreis für den beschriebenen Standardumfang angeboten.

‍

17.6 Zusatzaufwand bei Corporate Actions

Separat nach Aufwand verrechnet werden insbesondere:

  • Terminverschiebungen;
  • dadurch notwendig werdende Anpassungen an Beschlüssen, Einladungen, Versammlungen, Sitzungen oder Dokumenten;
  • Korrekturen, Mehraufwand oder Zusatzschlaufen infolge Verwendung eigener Dokumente, Vorlagen, Textfassungen oder Formatierungen des Kunden;
  • das Konvertieren, Bearbeiten und Formatieren von Statuten oder anderen Grundlagendokumenten, wenn diese nicht in aktueller Fassung in bearbeitbarer Word-Form geliefert werden;
  • Zusatzleistungen ausserhalb des in Angebot, Preisrechner, Website oder Offerte beschriebenen Standardumfangs.

18. Support und Mitwirkung

18.1 Standard-Support

Konsento stellt Benutzerhandbücher, FAQs, E-Mail-Support und ein Ticketsystem zur Verfügung. Konsento bemüht sich um eine zeitnahe Erstreaktion; eine Reaktionszeit von 24 Stunden gilt als Zielwert während üblicher Geschäftszeiten, jedoch nicht als garantierte Service-Level-Zusage, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

‍

18.2 Technischer Support bei Fehlern von Konsento

Die Behebung technischer Fehler, die in den Verantwortungsbereich von Konsento fallen, ist nicht als verrechenbarer Service-Support zu qualifizieren, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.

‍

18.3 Inkludierter Service-Support in Abos

Konsento behält sich vor, Service-Supportleistungen ab einem jährlichen Umfang von mehr als 0.5 Stunden pro Vertragsjahr gesondert in Rechnung zu stellen.

Als verrechenbarer Service-Support gelten insbesondere administrative Eingriffe oder Korrekturen, die nicht auf Fehler von Konsento zurückgehen, zum Beispiel das Löschen von Transaktionen, nachträgliche Korrekturen von Anwenderfehlern oder Änderungen von Nutzer-E-Mail-Adressen.

Nicht beanspruchte Supportstunden verfallen am Ende des jeweiligen Vertragsjahres, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

‍

18.4 Verrechnung von Zusatzsupport

Nach Verbrauch des eingeschlossenen Service-Supports wird der Zusatzaufwand nach dem jeweils gültigen Stundenansatz von Konsento verrechnet. Es gelten die auf der Website von Konsento kommunizierten oder mit dem Kunden vereinbarten Stundensätze.  

‍

18.5 Mitwirkungspflichten des Unternehmens

Das Unternehmen wirkt rechtzeitig und in geeigneter Weise mit. Es stellt insbesondere sicher, dass Konsento alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Freigaben, Unterlagen, Belege, Ansprechpartner und Entscheidungen rechtzeitig erhält.

Verzögerungen, Zusatzaufwand und Mehrkosten, die auf verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Unternehmens oder von ihm beigezogenen Dritten zurückgehen, können zusätzlich in Rechnung gestellt werden oder zu einer angemessenen Terminverschiebung führen.

‍

19. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung

19.1 Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses publizierten oder individuell offerierten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und exklusive Barauslagen, Gebühren und Drittspesen.

‍

19.2 Rechnungsstellung

Rechnungen können per E-Mail oder auf anderem geeigneten elektronischen Weg zugestellt werden.

‍

19.3 Zahlungsfrist

Rechnungen sind innert 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern auf der Rechnung oder in einer Offerte nichts anderes bestimmt ist.

‍

19.4 Verzug

Bei Zahlungsverzug schuldet das Unternehmen die gesetzlichen Verzugszinsen sowie den Ersatz angemessener Inkasso- und Mahnkosten.

Ab der zweiten Mahnung kann Konsento Mahngebühren erheben.

‍

19.5 Sperrung bei Zahlungsverzug

Konsento ist berechtigt, nach vorgängiger Androhung den Zugang zu kostenpflichtigen Leistungen zu sperren oder Leistungen zurückzuhalten, wenn fällige Forderungen trotz Mahnung nicht bezahlt werden. Die Zahlungspflicht für bereits vereinbarte Vertragslaufzeiten bleibt bestehen.

‍

19.6 Keine Rückerstattung

Bereits bezahlte Entgelte werden nicht rückerstattet, ausser Konsento hat dies schriftlich zugesagt oder zwingendes Recht schreibt etwas anderes vor. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Nichtnutzung, Herabstufung während einer laufenden Periode oder bei Abbruch einer Corporate Action aus Gründen, die Konsento nicht zu vertreten hat.

‍

20. Laufzeit, Erneuerung, Kündigung und Herabstufung

20.1 Beginn und Dauer

Der Dienstleistungsvertrag tritt mit Vertragsschluss in Kraft und gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit.

‍

20.2 Ordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Dienstleistungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats schriftlich oder per E-Mail kündigen.

‍

20.3 Mindestlaufzeiten und bereits vereinbarte Perioden

Soweit für einzelne Abonnemente, Aktionen, Offerten oder Leistungen feste Abrechnungs- oder Mindestlaufzeiten vereinbart wurden, bleibt die Vergütung für die gesamte vereinbarte Laufzeit geschuldet.

‍

20.4 Herabstufung von Abos

Herabstufungen können jederzeit beantragt werden. Sie wirken grundsätzlich auf das Ende der laufenden bereits bezahlten Abrechnungsperiode, sofern Konsento einer früheren Umstellung nicht ausdrücklich zustimmt. Bereits bezahlte Entgelte werden nicht rückerstattet.

‍

20.5 Ausserordentliche Kündigung

Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für Konsento insbesondere vor bei:

  • schwerwiegenden oder wiederholten Verstössen gegen diese AGB,
  • rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung,
  • erheblicher Gefährdung von Daten, Systemen oder Rechten Dritter,
  • andauerndem Zahlungsverzug,
  • Wegfall wesentlicher Mitwirkung des Unternehmens,
  • Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung aus regulatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen.

21. Datenbearbeitung, Datenschutz und Datenstandorte

21.1 Rollen nach Datenschutzrecht

Soweit Konsento personenbezogene Daten im Auftrag des Unternehmens bearbeitet, handelt Konsento grundsätzlich als Auftragsbearbeiterin für das Unternehmen. Das Unternehmen bleibt für die Rechtmässigkeit der Bearbeitung, die Erfüllung von Informationspflichten, das Vorliegen ausreichender Rechtsgrundlagen sowie die datenschutzkonforme Nutzung der Plattform in seinem Verantwortungsbereich verantwortlich.

Bearbeitet Konsento Daten für eigene Zwecke, insbesondere für den Betrieb, die Sicherheit, die Abrechnung, die Missbrauchsprävention, die Weiterentwicklung der Plattform, die Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder die Durchsetzung eigener Ansprüche, handelt Konsento insoweit als eigenständig Verantwortliche.

‍

21.2 Technische und organisatorische Massnahmen

Konsento trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um Daten vor unbefugter Bearbeitung zu schützen.

‍

21.3 Unterauftragsbearbeiter und Datenbearbeitung im Ausland

Konsento ist berechtigt, Unterauftragsbearbeiter beizuziehen und Daten in der Schweiz oder im Ausland bearbeiten zu lassen. Erfolgt eine Datenbearbeitung oder Bekanntgabe in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau, sorgt Konsento für geeignete Garantien oder stützt sich auf einen sonstigen datenschutzrechtlich zulässigen Rechtfertigungsgrund nach anwendbarem Schweizer Datenschutzrecht.

Ein vorgängiges Einverständnis des Unternehmens für eine Datenbearbeitung im Ausland ist nicht geschuldet, sofern die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen eingehalten werden.

‍

21.4 Datenschutzerklärung

Ergänzend gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von Konsento.

‍

22. Datensicherung, Aufbewahrung, Export und Löschung

22.1 Datensicherung

Konsento kann Datensicherungen nach eigenem Ermessen und nach Massgabe der technischen Betriebsanforderungen erstellen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Backup-Architektur oder Wiederherstellungszeit besteht nur, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.

‍

22.2 Export nach Vertragsende

Soweit technisch möglich und soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, erhält das Unternehmen während einer angemessenen Frist nach Vertragsende Gelegenheit, seine eigenen Daten in einem üblichen Format zu exportieren oder exportieren zu lassen. Konsento darf einen angemessenen Aufwand für besondere Export- oder Migrationsleistungen separat verrechnen.

‍

22.3 Löschung

Nach Ablauf gesetzlicher oder betrieblicher Aufbewahrungsfristen kann Konsento Daten löschen oder anonymisieren, sofern keine weiteren gesetzlichen, vertraglichen oder berechtigten Interessen entgegenstehen.

‍

23. Gewährleistung und Leistungsgrenzen

23.1 Sorgfaltspflicht

Konsento erbringt die Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt.

‍

23.2 Keine Erfolgsgarantie für externe Verfahren

Konsento schuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, keinen bestimmten wirtschaftlichen, gesellschaftsrechtlichen, steuerlichen, finanzierungsbezogenen, notariellen oder registerrechtlichen Erfolg. Insbesondere wird keine Garantie dafür übernommen, dass Behörden, Handelsregisterämter, Notare, Revisoren, Banken, Zahlstellen, Abwicklungsstellen oder sonstige Dritte Dokumente, Eingaben oder Prozesse in einer bestimmten Form akzeptieren.

‍

23.3 Drittangaben

Konsento darf sich für die Leistungserbringung auf Angaben, Dokumente und Informationen des Unternehmens und der von ihm beigezogenen Personen stützen.

‍

24. Haftung in Teil B

24.1 Grundsatz

Konsento haftet für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit nach Massgabe des zwingenden Rechts.

‍

24.2 Beschränkung bei leichter Fahrlässigkeit

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Konsento für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

‍

24.3 Ausgeschlossene Schadenskategorien

Soweit gesetzlich zulässig, haftet Konsento nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, erwartete Einsparungen, Finanzierungsverluste, Datenverlust, Nutzungsausfall, Reputationsschäden, Ansprüche Dritter sowie Schäden aus der Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Unternehmens oder Dritter.

‍

24.4 Haftungshöchstbetrag

Soweit gesetzlich zulässig und soweit kein Fall von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit vorliegt, ist eine allfällige Haftung von Konsento für direkte Schäden aus oder im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsvertrag auf den Betrag der vom Unternehmen in den letzten zwölf Monaten vor dem schadenauslösenden Ereignis für die konkret betroffene Leistung bezahlten Vergütung begrenzt. Bei kürzeren Vertragsdauern ist der effektiv bezahlte Betrag massgebend.

‍

24.5 Haftung für Hilfspersonen und Drittanbieter

Soweit gesetzlich zulässig, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen auch zugunsten von Hilfspersonen, Organen, Mitarbeitenden, beigezogenen Dritten und Unterauftragsbearbeitern von Konsento.

‍

25. Referenznennung

Konsento ist berechtigt, das Unternehmen als Kundin in angemessener Weise namentlich und mit Firmenlogo als Referenz zu nennen. Das Unternehmen kann einer solchen Nennung jederzeit für die Zukunft schriftlich widersprechen.

‍

26. Änderungen dieser AGB und der Leistungen

26.1 Änderungen der AGB

Konsento kann diese AGB jederzeit ändern. Änderungen werden den betroffenen Unternehmen in geeigneter Form mitgeteilt.

‍

26.2 Wirksamwerden

Änderungen gelten als genehmigt, wenn das Unternehmen nicht innert 30 Tagen seit Mitteilung schriftlich widerspricht und die Plattform oder die Leistungen nach Ablauf dieser Frist weiter nutzt. Auf diese Folge wird Konsento bei wesentlichen Änderungen hinweisen.

‍

26.3 Sonderkündigungsrecht

Führen wesentliche Änderungen zu einer erheblichen nachteiligen Änderung des Vertragsgleichgewichts, kann das Unternehmen den betroffenen Vertrag auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen.

‍

27. Schlussbestimmungen

27.1 Mitteilungen

Rechtserhebliche Mitteilungen können per E-Mail erfolgen, sofern nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt.

‍

27.2 Abtretung

Das Unternehmen darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung von Konsento an Dritte abtreten oder übertragen. Konsento ist berechtigt, den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten auf ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Umstrukturierung, eines Unternehmenserwerbs oder einer Vermögensübertragung zu übertragen.

‍

27.3 Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

‍

27.4 Rangordnung

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangordnung:

  1. individuelle schriftliche Offerte oder Auftragsbestätigung von Konsento
  2. produktspezifische Leistungsbeschreibung oder Preisregelung
  3. diese AGB
  4. sonstige Hinweise auf der Plattform oder Website

27.5 Massgebende Sprachfassung

Diese AGB können in mehreren Sprachfassungen zur Verfügung gestellt werden. Bei Abweichungen, Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen der deutschsprachigen Fassung und einer anderssprachigen Fassung ist ausschliesslich die deutschsprachige Fassung verbindlich. 

‍

27.6 Anwendbares Recht

Diese AGB und alle daraus oder damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse unterstehen materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

Die Deutsche Version dieser AGB 

‍

27.7 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich, Schweiz.

‍

‍

‍Konsento AG
Stand 1. Mai 2026

Lösungen
Kapitalmassnahmen
Digitales Aktienregister
Generalversammlungen
Verwaltungsratssitzungen
Seiten
HomePreiseÜber unsRessourcenKontakt
Rechtliches
AGBDatenschutzImpressum
Copyright © Konsento | reserved. Support by Benedikt Ulrich
Mitgliedschaft bei