Sascha Gysel ist Mitgründer von Trenda, einem Schweizer Start-up im Bereich Business Intelligence und Trendscouting.

Er hat Abschlüsse zum Master of Arts der Universität St. Gallen (HSG) in Business Innovation und Master of Science in International Management (CEMS). Neben beruflichen Stationen im Management Consulting (Accenture) und in den Bereichen Innovations- und Trendscouting (UBS), hat er zuletzt das Trendscouting-Team e.foresight von Swisscom Banking geleitet. Er hat sich laufend in den Bereichen Digitalisierungsstrategie (CAS Chief Digital Officer) und Cyber Security (Cyber Security Specialist EFH) weitergebildet.

Sascha Gysel unterstützt Konsento als Advisor in Fragen zur Cyber-Sicherheit, IT-Architektur und zu digitalen Geschäftsmodellen.

Sascha Gysel

Beirat
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Lohnt sich dieser Aufwand auch bei einer einfachen Aktionärsstruktur?

Bei einer überschaubaren Struktur ist die erste Meldung tatsächlich schnell erledigt. Der Nutzen zeigt sich später. Sobald Investoren dazukommen, ein Aktionärbindungsvertrag abgeschlossen oder ein Wandeldarlehen ausgegeben wird, verändert sich die Ausgangslage. Wer die Grundlage von Anfang an strukturiert führt, muss die Beurteilung dann ergänzen statt sie neu aufzubauen.

Woran erkenne ich, dass eine Änderung überhaupt gemeldet werden muss?

Nur wer seine Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse laufend kennt, kann beurteilen, ob eine Transaktion für den Registereintrag relevant ist. Wird der Aktionärskreis in verstreuten Dateien geführt, fällt eine relevante Veränderung oft erst auf, wenn jemand von aussen nachfragt. Ein Aktienregister mit nachvollziehbarer Historie und ein Monitoring der Eigentumsverhältnisse machen solche Veränderungen sichtbar, solange die Frist noch läuft.

Kann ich meine Dokumentation im Transparenzregister ablegen?

Nein. Das Register nimmt Meldungen entgegen, es ist keine Arbeitsumgebung für die Gesellschaft. Belege, Nachweise und die Begründung der eigenen Beurteilung bleiben im Unternehmen und müssen dort auch dann auffindbar sein, wenn die zuständige Person das Unternehmen verlässt. Genau dafür braucht es eine Ablage, die mit den Beteiligungsdaten verknüpft ist.