Sascha Gysel ist Mitgründer von Trenda, einem Schweizer Start-up im Bereich Business Intelligence und Trendscouting.

Er hat Abschlüsse zum Master of Arts der Universität St. Gallen (HSG) in Business Innovation und Master of Science in International Management (CEMS). Neben beruflichen Stationen im Management Consulting (Accenture) und in den Bereichen Innovations- und Trendscouting (UBS), hat er zuletzt das Trendscouting-Team e.foresight von Swisscom Banking geleitet. Er hat sich laufend in den Bereichen Digitalisierungsstrategie (CAS Chief Digital Officer) und Cyber Security (Cyber Security Specialist EFH) weitergebildet.

Sascha Gysel unterstützt Konsento als Advisor in Fragen zur Cyber-Sicherheit, IT-Architektur und zu digitalen Geschäftsmodellen.

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Sascha Gysel

Beirat
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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wer trägt im Unternehmen die Verantwortung für die Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung und deren Durchführung mit der gebotenen Sorgfalt?

Das oberste Mitglied des leitenden Organs. Es kann die Aufgabe delegieren, bleibt aber für die ordnungsgemässe Durchführung der Meldung verantwortlich (Art. 12 TJPG).

Was passiert, wenn eine Aktionärin bei der Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung nicht mitwirkt?

Die Gesellschaft dokumentiert die unternommenen Schritte (Art. 8 Abs. 2 TJPG) und gibt in der Meldung an, dass die Überprüfung nicht gelungen ist (Art. 9 Abs. 3 TJPG, Art. 21 TJPV). Die vorsätzliche Verletzung der Mitwirkungs- und Meldepflichten kann für die Aktionärin selbst eine Busse bis zu 500'000 Franken nach sich ziehen (Art. 43 lit. a TJPG).

Muss immer eine Ausweiskopie beschafft werden?

Die Gesellschaft muss abklären, ob die betreffende Person über eine AHV-Nummer verfügt. Nur wenn das nicht der Fall ist, muss sie eine Kopie des Reisepasses, der Identitätskarte oder des Ausländerausweises beschaffen (Art. 10 Abs. 2 TJPV).