Nachliberierung von Aktien einfach digital abwickeln
Mit Konsento führen Schweizer Aktiengesellschaften die nachträgliche Leistung von Einlagen – auch Nachliberierung genannt - schnell, effizient und günstig durch: vom VR-Beschluss, Kapitaleinzahlungskonto und Online-Beurkundung bis zur Handelsregisteranmeldung und Aktualisierung des Aktienregisters.

Die Nachliberierung sauber, schnell und rechtskonform umsetzen
Teilliberierte Aktien können in der Praxis zu Unsicherheiten, Haftungsfragen und Erklärungsbedarf gegenüber Investoren führen. Ausserdem gilt für nicht voll liberierte Namenaktien eine gesetzliche Beschränkung der Übertragbarkeit. Mit der Nachliberierung schafft Deine AG klare Verhältnisse, stärkt das Vertrauen in ihre Kapitalstruktur und bereinigt offene Einlagepflichten in einem gesetzlich geregelten Verfahren. Konsento digitalisiert den gesamten Ablauf der nachträglichen Leistung von Einlagen. Von der Vorbereitung des VR-Beschlusses über die Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos und den Abgleich der Einzahlungen bis zur Online-Beurkundung, Handelsregisteranmeldung und Aktualisierung des Aktienregisters erhältst Du alle Schritte aus einer Hand.
Mehr Informationen
Was ist eine Nachliberierung?
Bei der Nachliberierung leisten Aktionäre den noch offenen Teil ihrer Einlage auf nicht voll liberierte Aktien. Der Verwaltungsrat kann die Einforderung dieser ausstehenden Einlagen beschliessen und die Umsetzung veranlassen. In der Praxis umfasst der Prozess insbesondere den VR-Beschluss, die Einzahlung auf ein Kapitaleinzahlungskonto, die bankseitige Einzahlungsbestätigung, die notarielle Beurkundung sowie die Anmeldung beim Handelsregister. Konsento verbindet diese Schritte in einem digitalen End-to-End-Workflow und reduziert den Koordinationsaufwand für Verwaltungsrat und Notar erheblich.
Digitale Vorbereitung und Beschlussfassung
Konsento unterstützt den vollautomatischen digitalen VR-Zirkulationsbeschluss zur Nachliberierung und stellt passende Traktandenvorlagen für alle erforderlichen Beschlusspunkte bereit.
Integrierte Abwicklung mit Bank und Notar
Von der Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos über den Datenabgleich der Einzahlungen bis zur Online-Beurkundung werden die zentralen Prozessschritte koordiniert und effizient zusammengeführt.
Umsetzung bis zum aktuellen Handels- und Aktienregistereintrag
Konsento bereitet die Unterlagen für Notar und Handelsregisteranmeldung vor, unterstützt die rechtskonformen Online-Unterschriften und sorgt für die anschliessende Aktualisierung des Aktienregisters.
Warum Konsento für die Nachliberierung
Schnell umgesetzt
Digitale Prozesse und vorbereitete Vorlagen beschleunigen die Nachliberierung deutlich.
Weniger Aufwand für den Verwaltungsrat
Beschlüsse, Dokumente und Koordination werden strukturiert vorbereitet und digital begleitet.
Kosteneffiziente Abwicklung
Der standardisierte Workflow reduziert administrative Aufwände und vermeidbare Zusatzschritte.
Keine Medienbrüche
Von der Beschlussfassung über die Einzahlungsbestätigung der Bank bis zur Handelsregisteranmeldung und Aktualisierung des Aktienregisters läuft der Prozess durchgängig digital.
Entlastung durch zentrale Koordination
Konsento koordiniert Verwaltungsrat, Bank und Notar, damit Deine AG den Prozess stressfrei umsetzen kann.
Ortsunabhängige Durchführung
Der gesamte Prozess – von Kapitaleinzahlungskonto über Beschlüsse bis zur Beurkundung und Handelsregisteranmeldung – bequem online, jederzeit und von überall.
Leistungen von Konsento bei der Nachliberierung
Mehr als 550 Schweizer Aktiengesellschaften und 24’000 Nutzer:innen setzen auf Konsento.
Von Early-Stage Startups zu etablierten KMU
Häufig gestellte Fragen
Wer entscheidet bei einer AG über die Nachliberierung?
Die Nachliberierung wird durch den Verwaltungsrat beschlossen. Es handelt sich nicht um einen Beschluss der Generalversammlung, sondern um eine Massnahme, die in die Zuständigkeit des Verwaltungsrats fällt.
Wie erfolgt die nachträgliche Leistung von Einlagen in der Praxis?
In der Regel zahlen die verpflichteten Aktionäre den offenen Betrag auf ein Kapitaleinzahlungskonto ein. Anschliessend wird die Einzahlung bankseitig bestätigt, der Vollzug durch den Verwaltungsrat festgestellt, notariell beurkundet und beim Handelsregister angemeldet.
Ist für die Nachliberierung ein Notar erforderlich?
Ja, der Vollzug der Nachliberierung umfasst in der Regel einen beurkundungspflichtigen Feststellungsbeschluss. Deshalb ist eine öffentliche Beurkundung durch einen Notar erforderlich, bevor die Anmeldung beim Handelsregister erfolgt.
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