Einleitung
Mit dem neuen Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) zieht die Schweiz nach: Ab 2026 müssen Gesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten in einem eidgenössischen Transparenzregister melden. Ziel ist es, Geldwäscherei und Missbrauch von Firmenstrukturen zu verhindern.
Was bedeutet das für KMU, deren Verwaltungsräte und Aktionäre? Dieser Beitrag gibt einen kompakten Überblick über Pflichten, Verfahren und Konsequenzen.
Inhaltsverzeichnis
- Worum geht es beim Transparenzgesetz?
- Welche Gesellschaften sind betroffen?
- Was ist das Transparenzregister?
- Pflichten der Gesellschaften
- Pflichten der Gesellschafter
- Pflichten der wirtschaftlich Berechtigten
- Konsequenzen bei Versäumnissen
- Abfragemöglichkeiten für Behörden und Finanzdienstleister
- Durchsetzung der Pflichten
- Fazit
Worum geht es beim Transparenzgesetz?
Das Transparenzgesetz (TJPG) verpflichtet juristische Personen, offenzulegen, wer sie tatsächlich kontrolliert. Ziel ist, die Integrität des Schweizer Finanz- und Wirtschaftsstandorts zu stärken und internationale FATF-Standards umzusetzen.
Kernstück ist das neue eidgenössische Transparenzregister, das die wirtschaftlich Berechtigten juristischer Personen erfasst. Diese Massnahme soll verhindern, dass Firmenstrukturen für Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung oder Sanktionsumgehung missbraucht werden.
Welche Gesellschaften sind betroffen?
Das TJPG gilt für alle juristischen Personen des schweizerischen Privatrechts, insbesondere:
- Aktiengesellschaften (AG)
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Genossenschaften
- Investmentgesellschaften mit variablem (SICAV) und festem (SICAF) Kapital
Ebenfalls erfasst sind ausländische Rechtseinheiten, wenn sie ihre tatsächliche Verwaltung in der Schweiz haben oder Eigentümerinnen von Grundstücken in der Schweiz sind.
Was ist das Transparenzregister?
Das Transparenzregister ist ein nicht öffentliches Register, das vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) geführt wird.
Es enthält:
- Angaben zur Gesellschaft (UID, Firma, Sitz)
- Angaben zu jeder wirtschaftlich berechtigten Person (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Wohnsitz, Art und Umfang der Kontrolle)
- Angaben zur Kontrollkette, falls Beteiligungen indirekt über mehrere juristische Personen oder über Trusts gehalten werden
Das Register dient nicht der Publizität, sondern den Behördenzugriffen: Nur Strafverfolgungs-, Steuer- und Aufsichtsbehörden sowie Finanzintermediäre dürfen es zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten einsehen.
Pflichten der Gesellschaften
Gesellschaften müssen künftig:
- Ihre wirtschaftlich Berechtigten identifizieren und überprüfen
- Diese Personen dem Transparenzregister melden
- Veränderungen laufend aktualisieren
- Nachweise und Dokumentation über die Abklärungen aufbewahren
Die Meldung erfolgt elektronisch über eine zentrale Plattform oder über das Handelsregisteramt. Für einfache Strukturen – z. B. Ein-Personen-AGs oder reine GmbHs mit natürlichen Personen – sind vereinfachte Verfahren vorgesehen.
Pflichten der Gesellschafter
Aktionäre und Gesellschafter bleiben verpflichtet, der Gesellschaft alle Informationen zu liefern, die sie benötigt, um den wirtschaftlich Berechtigten korrekt zu identifizieren.
Konkret heisst das:
- Meldung jeder Person, die direkt oder indirekt alleine oder in gemeinsamer Absprache mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte kontrolliert
- Offenlegung von Treuhandverhältnissen oder Stimmrechtsabsprachen
- Meldepflicht bei Änderungen, etwa beim Verkauf oder bei neuen Beteiligungsstrukturen
Unterlassungen können als Verletzung der Mitwirkungspflicht sanktioniert werden.
Pflichten der wirtschaftlich Berechtigten
Die wirtschaftlich berechtigte Person ist die natürliche Person, welche die Gesellschaft letztlich kontrolliert – sei es durch Beteiligung, Stimmrechte oder auf andere Weise.
Wer direkt oder indirekt alleine oder in gemeinsamer Absprache mindestens 25 % Kapital oder Stimmrechte hält, gilt grundsätzlich als kontrollierend.
Wird keine solche Person festgestellt, muss die Gesellschaft das oberste Mitglied des Leitungsorgans (z. B. VR-Präsident) als wirtschaftlich Berechtigten melden.
Konsequenzen bei Versäumnissen
Unterlassene oder falsche Meldungen können mit Bussen und verwaltungsrechtlichen Massnahmen geahndet werden.
Die Kontrollstelle beim Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) überwacht die Einhaltung und kann Kontrollen vor Ort durchführen.
Bei Verdacht auf Geldwäscherei oder falsche Angaben erfolgt zudem eine Meldung an die Strafverfolgungsbehörden nach GwG.
Abfragemöglichkeiten für Behörden und Finanzdienstleister
Zugriff auf das Transparenzregister haben:
- Strafverfolgungs- und Steuerbehörden
- Sanktions- und Aufsichtsbehörden
- Finanzintermediäre und Berater nach GwG, soweit sie zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten Informationen benötigen
Öffentliche Abfragen – etwa durch Medien oder Private – sind nicht vorgesehen. Damit wahrt das Gesetz den Datenschutz und die Privatsphäre.
Durchsetzung der Pflichten
Die Kontrolle erfolgt zweistufig:
- Registerführende Behörde (EJPD) – technische Führung und Validierung der Meldungen
- Kontrollstelle beim EFD – Überwachung der Einhaltung, Durchführung von Stichproben, Anordnung von Sanktionen
Verstösse können verwaltungsrechtliche Bussen nach sich ziehen oder in schweren Fällen als Ordnungswidrigkeit strafrechtlich verfolgt werden.
Fazit
Das Transparenzgesetz (TJPG) läutet für Schweizer Unternehmen eine neue Ära der Offenlegungspflichten ein. Auch KMU mit einfachen Strukturen müssen künftig ihre wirtschaftlich Berechtigten erfassen, aktuell halten und im Transparenzregister melden.
Gerade deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu handeln:
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