Harald Schnabel ist Co-Founder und Präsident des Verwaltungsrats bei Global Green Xchange AG sowie Beirat der Cashare AG. Zuvor war er CEO der BX Swiss AG und Vorstandsvorsitzender der EUWAX AG in Stuttgart.
Die Kernkompetenz von Harald Schnabel liegt in der strategischen Unternehmensberatung.
Insbesondere hinsichtlich Plattformen-Modellen verfügt er über ein umfassendes Know-How, das er während seiner 30-jährigen Tätigkeit an der Stuttgarter Börse sowie beim Wiederaufbau der BX Swiss (Berner Börse) angewendet hat.
Harald Schnabel berät Konsento in Themen der Unternehmensentwicklung.

Harald Schnabel
Häufig gestellte Fragen
Lohnt sich dieser Aufwand auch bei einer einfachen Aktionärsstruktur?
Bei einer überschaubaren Struktur ist die erste Meldung tatsächlich schnell erledigt. Der Nutzen zeigt sich später. Sobald Investoren dazukommen, ein Aktionärbindungsvertrag abgeschlossen oder ein Wandeldarlehen ausgegeben wird, verändert sich die Ausgangslage. Wer die Grundlage von Anfang an strukturiert führt, muss die Beurteilung dann ergänzen statt sie neu aufzubauen.
Woran erkenne ich, dass eine Änderung überhaupt gemeldet werden muss?
Nur wer seine Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse laufend kennt, kann beurteilen, ob eine Transaktion für den Registereintrag relevant ist. Wird der Aktionärskreis in verstreuten Dateien geführt, fällt eine relevante Veränderung oft erst auf, wenn jemand von aussen nachfragt. Ein Aktienregister mit nachvollziehbarer Historie und ein Monitoring der Eigentumsverhältnisse machen solche Veränderungen sichtbar, solange die Frist noch läuft.
Kann ich meine Dokumentation im Transparenzregister ablegen?
Nein. Das Register nimmt Meldungen entgegen, es ist keine Arbeitsumgebung für die Gesellschaft. Belege, Nachweise und die Begründung der eigenen Beurteilung bleiben im Unternehmen und müssen dort auch dann auffindbar sein, wenn die zuständige Person das Unternehmen verlässt. Genau dafür braucht es eine Ablage, die mit den Beteiligungsdaten verknüpft ist.
