Harald Schnabel ist Co-Founder und Präsident des Verwaltungsrats bei Global Green Xchange AG sowie Beirat der Cashare AG. Zuvor war er CEO der BX Swiss AG und Vorstandsvorsitzender der EUWAX AG in Stuttgart.
Die Kernkompetenz von Harald Schnabel liegt in der strategischen Unternehmensberatung.
Insbesondere hinsichtlich Plattformen-Modellen verfügt er über ein umfassendes Know-How, das er während seiner 30-jährigen Tätigkeit an der Stuttgarter Börse sowie beim Wiederaufbau der BX Swiss (Berner Börse) angewendet hat.
Harald Schnabel berät Konsento in Themen der Unternehmensentwicklung.

Harald Schnabel
Häufig gestellte Fragen
Wer trägt im Unternehmen die Verantwortung für die Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung und deren Durchführung mit der gebotenen Sorgfalt?
Das oberste Mitglied des leitenden Organs. Es kann die Aufgabe delegieren, bleibt aber für die ordnungsgemässe Durchführung der Meldung verantwortlich (Art. 12 TJPG).
Was passiert, wenn eine Aktionärin bei der Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung nicht mitwirkt?
Die Gesellschaft dokumentiert die unternommenen Schritte (Art. 8 Abs. 2 TJPG) und gibt in der Meldung an, dass die Überprüfung nicht gelungen ist (Art. 9 Abs. 3 TJPG, Art. 21 TJPV). Die vorsätzliche Verletzung der Mitwirkungs- und Meldepflichten kann für die Aktionärin selbst eine Busse bis zu 500'000 Franken nach sich ziehen (Art. 43 lit. a TJPG).
Muss immer eine Ausweiskopie beschafft werden?
Die Gesellschaft muss abklären, ob die betreffende Person über eine AHV-Nummer verfügt. Nur wenn das nicht der Fall ist, muss sie eine Kopie des Reisepasses, der Identitätskarte oder des Ausländerausweises beschaffen (Art. 10 Abs. 2 TJPV).
