Gilt bei einer Sitzgesellschaft auch die 25-Prozent-Schwelle?

Antwort
Nach der VSB 20 nicht. Massgebend ist, wem die Vermögenswerte wirtschaftlich zustehen, unabhängig von der Beteiligungshöhe (Art. 27 Abs. 1 und 2 VSB 20). Nach dem Transparenzgesetz gilt dagegen für alle Gesellschaften einheitlich die Schwelle von 25 Prozent (Art. 4 TJPG).
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
