Wie berücksichtigt Konsento Partizipationsscheine bei der Generalversammlung?

Antwort
Konsento berücksichtigt die gesetzlichen Informationspflichten nach Art. 656c und 656d OR automatisch: Partizipanten werden digital und ohne manuellen Aufwand über die Durchführung der Generalversammlung und deren Traktanden informiert, erhalten aber – wie gesetzlich vorgesehen – keine Einladung an die Generalversammlung und selbstverständlich auch kein Stimmrecht.
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
