Wie funktioniert indirekte Kontrolle über Zwischengesellschaften beim Transparenzregister?

Antwort
Das Transparenzgesetz erfasst auch indirekte Kontrolle. Diese liegt vor, wenn eine natürliche Person mehr als 50% einer oder mehrerer Zwischengesellschaften kontrolliert, die ihrerseits mindestens 25% an der Zielgesellschaft halten. Diese Kontrolle kann über mehrere Ebenen und auch über mehrere parallel gehaltene Beteiligungen erfolgen. Bei der Analyse müssen also sämtliche Beteiligungsketten berücksichtigt werden – unabhängig davon, ob die Zwischengesellschaften in der Schweiz oder im Ausland domiziliert sind.
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
