Back

Reglement des Verwaltungsrats über elektronische Mittel in der Generalversammlung

Zusammenfassung

Virtuelle und hybride Generalversammlungen sind seit der Aktienrechtsrevision fester Bestandteil des Schweizer Aktienrechts. Der Blog zeigt auf, welche gesetzlichen Mindestanforderungen beim Einsatz elektronischer Mittel gelten, welche Verantwortung der Verwaltungsrat trägt und weshalb ein Verwaltungsratsreglement das zentrale Instrument für eine rechtssichere Umsetzung ist. Der Beitrag bietet eine klare Einordnung der rechtlichen Grundlagen und praxisnahe Orientierung für Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte.

Leitfaden für Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte

Einleitung

Seit Anfang 2023 können Generalversammlungen von Aktiengesellschaften nicht mehr nur physisch, sondern auch virtuell oder hybrid unter Einsatz elektronischer Mittel durchgeführt werden. Mit diesen effizienten GV-Formen trägt der Gesetzgeber den technischen und gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung und stärkt zugleich die Teilnahme- und Mitwirkungsrechte der Aktionärinnen und Aktionäre.

Die Durchführung einer Generalversammlung mit elektronischen Mitteln ist jedoch an klare rechtliche Voraussetzungen geknüpft. Der Verwaltungsrat trägt die Verantwortung dafür, dass diese eingehalten werden. Dieser Beitrag gibt einen strukturierten Überblick über die gesetzlichen Anforderungen und zeigt auf, wie sie in der Praxis – insbesondere mittels eines Verwaltungsratsreglements – umgesetzt werden können.

Inhaltsverzeichnis

  1. Rechtliche Grundlagen für elektronische Generalversammlungen
  2. Die gesetzlichen Mindestanforderungen im Überblick
  3. Verantwortung des Verwaltungsrats
  4. Statuten oder Reglement: Wo gehören die Regeln hin?
  5. Praktische Unterstützung bei der Umsetzung

Rechtliche Grundlagen für elektronische Generalversammlungen

Die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung virtueller und hybrider Generalversammlungen sind im revidierten Obligationenrecht verankert. Dieses erlaubt den Einsatz elektronischer Mittel, sofern bestimmte Mindestanforderungen eingehalten werden.

Für virtuelle Generalversammlungen gelten dabei teilweise weitergehende Anforderungen als für hybride Formate. Ziel der gesetzlichen Regelung ist es, sicherzustellen, dass die Ausübung der Aktionärsrechte auch in einem digitalen Setting gleichwertig zur physischen Generalversammlung möglich bleibt.

Die gesetzlichen Mindestanforderungen im Überblick

Damit eine Generalversammlung rechtssicher mit elektronischen Mitteln durchgeführt werden kann, muss der Verwaltungsrat insbesondere folgende Punkte sicherstellen:

Feststellung der Identität der Teilnehmenden
Die Identität der elektronisch zugeschalteten Aktionärinnen und Aktionäre muss eindeutig feststehen. Diese Anforderung entspricht funktional der Zutrittskontrolle bei einer physischen Generalversammlung und soll verhindern, dass unbefugte Personen teilnehmen oder Stimmrechte ausüben.

Unmittelbare Übertragung der Voten
Die Wortmeldungen der Teilnehmenden müssen unmittelbar übertragen werden. Dies umfasst zum einen eine zeitliche Komponente: Voten müssen während der Behandlung des jeweiligen Traktandums eingebracht und vom Verwaltungsrat direkt entgegengenommen werden können. Zum anderen muss gewährleistet sein, dass Aktionärinnen und Aktionäre ihre Wortmeldungen direkt äussern können, ohne dass diese vorab gefiltert oder inhaltlich beeinflusst werden.

Antrags- und Diskussionsrecht
Alle Teilnehmenden müssen die Möglichkeit haben, Anträge zu stellen und sich an der Diskussion zu beteiligen. Nur so ist gewährleistet, dass sich die Meinungsbildung der Aktionärinnen und Aktionäre auf die Voten des Verwaltungsrats und der übrigen Teilnehmenden stützen kann.

Unverfälschtes Abstimmungsergebnis
Schliesslich muss sichergestellt sein, dass das Abstimmungsergebnis korrekt ermittelt wird. Insbesondere ist auszuschliessen, dass Stimmrechte mehrfach oder widersprüchlich ausgeübt werden, etwa durch die Kombination von elektronischer Teilnahme und Stimmrechtsvertretung.

Zusammengefasst bedeutet dies: Der Verwaltungsrat muss auf elektronische Mittel verzichten, die keinen zuverlässigen interaktiven Meinungsaustausch oder korrekte Abstimmungsergebnisse gewährleisten. Die Prüfung der eingesetzten technischen Lösungen hat zwingend vor der Durchführung der Generalversammlung zu erfolgen.

Verantwortung des Verwaltungsrats

Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen liegt klar beim Verwaltungsrat. Er entscheidet über den Einsatz elektronischer Mittel und muss sicherstellen, dass Organisation, Technik und Ablauf der Generalversammlung den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Dies gilt unabhängig davon, ob externe Dienstleister oder Softwarelösungen eingesetzt werden. Die rechtliche Verantwortung kann nicht delegiert werden.

Statuten oder Reglement: Wo gehören die Regeln hin?

Um den Anforderungen an Verbindlichkeit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit gerecht zu werden, empfiehlt es sich, die Regeln zur Verwendung elektronischer Mittel formell festzuhalten.

Grundsätzlich können entsprechende Bestimmungen in den Statuten der Aktiengesellschaft verankert werden. Dagegen spricht jedoch, dass Statuten nur begrenzt Raum für detaillierte Regelungen bieten und jede Anpassung einen Beschluss der Generalversammlung, eine öffentliche Beurkundung sowie die Anmeldung beim Handelsregister erfordert.

Deutlich mehr Flexibilität bietet ein Reglement des Verwaltungsrats. Dieses kann vom Verwaltungsrat jederzeit angepasst werden, bedarf keiner öffentlichen Beurkundung und muss nicht beim Handelsregister eingereicht werden. Zudem erlaubt es eine wesentlich höhere Regelungstiefe. Entsprechend sieht auch das Gesetz vor, dass der Verwaltungsrat die Verwendung elektronischer Mittel regelt und hierfür verantwortlich ist.

Praktische Unterstützung bei der Umsetzung

In der Praxis stehen Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte vor der Herausforderung, rechtliche Anforderungen, organisatorische Abläufe und technische Lösungen sinnvoll miteinander zu verbinden.

Moderne digitale Lösungen für Generalversammlungen und Verwaltungsratssitzungen können dabei unterstützen, die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation effizient und rechtskonform zu gestalten. Vorformulierte Traktanden für Verwaltungsratssitzungen erleichtern insbesondere die Beschlussfassung über die Durchführung virtueller oder hybrider Generalversammlungen sowie den Erlass eines entsprechenden Verwaltungsratsreglements.

Fazit

Virtuelle und hybride Generalversammlungen sind seit Anfang 2023 fester Bestandteil des Schweizer Aktienrechts. Sie bieten Effizienzgewinne und neue Partizipationsmöglichkeiten, setzen aber eine sorgfältige rechtliche und organisatorische Vorbereitung voraus.

Konsento hat sich in diesem Umfeld als führender Anbieter von effizienten und intuitiven Generalversammlungstools für KMU etabliert. Über die Software von Konsento wurden bis Januar 2026 mehr als 600 Generalversammlungen durchgeführt. Neben ordentlichen Generalversammlungen nimmt dabei ein hoher Anteil ausserordentlicher Generalversammlungen mit Spezialbeschlüssen einen zentralen Stellenwert ein. Gerade für zeitkritische ausserordentliche Beschlüsse eignen sich digitale Durchführungsformen besonders gut.

Diese Praxiserfahrung fliesst direkt in die Weiterentwicklung der Konsento-Lösungen ein. Kundinnen und Kunden profitieren nicht nur von stabilen, rechtskonformen GV-Tools, sondern auch von erprobten Vorlagen und Best Practices. Dazu gehört unter anderem eine Mustervorlage für ein Reglement des Verwaltungsrats zur Durchführung von digitalen Generalversammlungen.

Sichere Dir jetzt Dein GV-Reglement

Buche eine Demo für digitale Generalversammlungen oder kontaktiere Konsento unter hello@konsento.ch, um ein massgeschneidertes Verwaltungsratsreglement für die Durchführung von Generalversammlungen mit elektronischen Mitteln zu erhalten.

Melde Dich für unseren Newsletter an, um über die Unternehmensverwaltung auf dem Laufenden zu bleiben

Oder folge uns auf Social Media:

Unverbindliche Demo buchen
Kontaktiere uns jetzt für eine kostenlose und unverbindliche Demo
Abonniere unseren Newsletter
Bleib informiert über aktuelle rechtliche Anforderungen zu Corporate Actions und deren digitaler Umsetzung – mit unserem Newsletter.

Folge uns auf Social Media

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Rechtliches

Warum benötigt der Verwaltungsrat ein eigenes Reglement zur Durchführung von Generalversammlungen mit elektronischen Mitteln?

Das Reglement des Verwaltungsrats konkretisiert die gesetzlichen Vorgaben für virtuelle oder hybride Generalversammlungen und stellt sicher, dass deren Durchführung rechtskonform erfolgt. Es legt verbindlich fest, wie elektronische Mittel eingesetzt werden, welche organisatorischen und technischen Anforderungen gelten und wie die Aktionärsrechte gewahrt werden. Damit schafft das Reglement Rechtssicherheit für den Verwaltungsrat und Transparenz für die Aktionärinnen und Aktionäre.

Rechtliches

Welche Punkte muss das Reglement des Verwaltungsrats zur Verwendung elektronischer Mittel in der Generalversammlung konkret regeln?

Das Reglement muss festlegen, wie die Identität der elektronisch teilnehmenden Aktionärinnen und Aktionäre eindeutig festgestellt wird. Zudem hat es sicherzustellen, dass Wortmeldungen während der Behandlung der jeweiligen Traktanden unmittelbar und ungefiltert eingebracht werden können. Weiter sind das Antrags- und Diskussionsrecht aller Teilnehmenden sowie die korrekte und unverfälschte Ermittlung der Abstimmungsergebnisse zu regeln, insbesondere zur Vermeidung mehrfacher oder widersprüchlicher Stimmrechtsausübungen bei elektronischer Teilnahme.

Rechtliches

Warum sollten die Regeln zur Verwendung elektronischer Mittel in der Generalversammlung im Reglement des Verwaltungsrats und nicht in den Statuten festgehalten werden?

Die Regelung im Verwaltungsratsreglement ermöglicht eine flexible und praxisnahe Ausgestaltung der organisatorischen und technischen Anforderungen an virtuelle und hybride Generalversammlungen. Im Gegensatz zu den Statuten kann das Reglement jederzeit durch den Verwaltungsrat angepasst werden, ohne Generalversammlungsbeschluss, öffentliche Beurkundung oder Handelsregisteranmeldung. Dies ist insbesondere bei der raschen technischen Weiterentwicklung elektronischer Mittel entscheidend, während die Statuten auf grundlegende und dauerhaft geltende Strukturfragen beschränkt bleiben sollten.

Allgemein

Welche Arten von Generalversammlungen kann ich mit Konsento durchführen?

Konsento unterstützt die Organisation und Durchführung verschiedener Generalversammlungen, einschließlich physischer, virtueller, hybrider und Universalversammlungen. Dabei werden sowohl ordentliche als auch ausserordentliche Generalversammlungen abgedeckt und die Einhaltung der Schweizer Rechtsvorschriften sichergestellt.

Produkt

Warum sollte ich für meine Generalversammlung eine Softwarelösung wie Konsento einsetzen, wenn ich sie auch analog durchführen könnte?

Mit Konsento gewinnst Du Geschwindigkeit, Transparenz und Präzision. Unsere Lösung verarbeitet sämtliche Daten rund um Deine Generalversammlung in Echtzeit – von der Anmeldung der Aktionäre über die Stimmrechtsinstruktionen bis hin zum Protokoll. So erhalten Verwaltungsrat, Notar und Stimmrechtsvertreter jederzeit die Informationen, die sie brauchen – ohne manuelle Verzögerungen oder Fehlerquellen.

Digitalisiere Deine Corporate Action – schnell, sicher und rechtskonform.

Teste das digitale Aktienregister von Konsento – kostenlos für bis zu 150 Aktionär:innen.