Dominik hat einen Master of Law der Universität Bern mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Finanzmarktrecht und ein Diplom HF in Banking und Finance.

Er verfügt über umfangreiche Erfahrung an der Schnittstelle von Recht, Compliance und Technologie – insbesondere als Leiter Compliance & RegTech Services bei einem grossen IT-Dienstleister für Schweizer Banken, wo er die Entwicklung von RegTech-Lösungen für Finanzinstitute leitete.

Als Mitgründer von Konsento treibt er die digitale Transformation der Rechtsprozesse von Schweizer Aktiengesellschaften voran. Neben Konsento engagiert er sich auch als Co-Leiter des Berner Chapters der Swiss LegalTech Association (SLTA) für die Digitalisierung der Rechtswesens in der Schweiz.

Er spricht Deutsch, Englisch und Französisch.

‍

Dominik Witz

Gründer
•
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wer trägt im Unternehmen die Verantwortung für die Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung und deren Durchführung mit der gebotenen Sorgfalt?

Das oberste Mitglied des leitenden Organs. Es kann die Aufgabe delegieren, bleibt aber für die ordnungsgemässe Durchführung der Meldung verantwortlich (Art. 12 TJPG).

Was passiert, wenn eine Aktionärin bei der Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung nicht mitwirkt?

Die Gesellschaft dokumentiert die unternommenen Schritte (Art. 8 Abs. 2 TJPG) und gibt in der Meldung an, dass die Überprüfung nicht gelungen ist (Art. 9 Abs. 3 TJPG, Art. 21 TJPV). Die vorsätzliche Verletzung der Mitwirkungs- und Meldepflichten kann für die Aktionärin selbst eine Busse bis zu 500'000 Franken nach sich ziehen (Art. 43 lit. a TJPG).

Muss immer eine Ausweiskopie beschafft werden?

Die Gesellschaft muss abklären, ob die betreffende Person über eine AHV-Nummer verfügt. Nur wenn das nicht der Fall ist, muss sie eine Kopie des Reisepasses, der Identitätskarte oder des Ausländerausweises beschaffen (Art. 10 Abs. 2 TJPV).