Dominik hat einen Master of Law der Universität Bern mit Schwerpunkt Wirtschafts- und Finanzmarktrecht und ein Diplom HF in Banking und Finance.

Er verfügt über umfangreiche Erfahrung an der Schnittstelle von Recht, Compliance und Technologie – insbesondere als Leiter Compliance & RegTech Services bei einem grossen IT-Dienstleister für Schweizer Banken, wo er die Entwicklung von RegTech-Lösungen für Finanzinstitute leitete.

Als Mitgründer von Konsento treibt er die digitale Transformation der Rechtsprozesse von Schweizer Aktiengesellschaften voran. Neben Konsento engagiert er sich auch als Co-Leiter des Berner Chapters der Swiss LegalTech Association (SLTA) für die Digitalisierung der Rechtswesens in der Schweiz.

Er spricht Deutsch, Englisch und Französisch.

Dominik Witz

Gründer
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Lohnt sich dieser Aufwand auch bei einer einfachen Aktionärsstruktur?

Bei einer überschaubaren Struktur ist die erste Meldung tatsächlich schnell erledigt. Der Nutzen zeigt sich später. Sobald Investoren dazukommen, ein Aktionärbindungsvertrag abgeschlossen oder ein Wandeldarlehen ausgegeben wird, verändert sich die Ausgangslage. Wer die Grundlage von Anfang an strukturiert führt, muss die Beurteilung dann ergänzen statt sie neu aufzubauen.

Woran erkenne ich, dass eine Änderung überhaupt gemeldet werden muss?

Nur wer seine Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse laufend kennt, kann beurteilen, ob eine Transaktion für den Registereintrag relevant ist. Wird der Aktionärskreis in verstreuten Dateien geführt, fällt eine relevante Veränderung oft erst auf, wenn jemand von aussen nachfragt. Ein Aktienregister mit nachvollziehbarer Historie und ein Monitoring der Eigentumsverhältnisse machen solche Veränderungen sichtbar, solange die Frist noch läuft.

Kann ich meine Dokumentation im Transparenzregister ablegen?

Nein. Das Register nimmt Meldungen entgegen, es ist keine Arbeitsumgebung für die Gesellschaft. Belege, Nachweise und die Begründung der eigenen Beurteilung bleiben im Unternehmen und müssen dort auch dann auffindbar sein, wenn die zuständige Person das Unternehmen verlässt. Genau dafür braucht es eine Ablage, die mit den Beteiligungsdaten verknüpft ist.