Pascal Zysset ist Anwalt und Notar sowie Partner bei Häusermann + Partner in Bern und spezialisiert sich auf Gesellschaftsrecht, regulatorische Fragen im Finanzmarktrecht und Vertragsrecht, insbesondere Beratung von Start-ups.
Er hat Rechtswissenschaften an der Universität Bern und der London School of Economics and Political Science studiert. Er ist Dozent für Compliance & Corporate Governance bei der Fernfachhochschule Schweiz und war Lehrbeauftragter an der Universität Bern.

Pascal Zysset berät Konsento bei der Digitalisierung von gesellschafts- und beurkundungsrechtlichen Fragen.

Dr. iur. Pascal Zysset

Beirat
FAQ

Häufig gestellte Fragen

Lohnt sich dieser Aufwand auch bei einer einfachen Aktionärsstruktur?

Bei einer überschaubaren Struktur ist die erste Meldung tatsächlich schnell erledigt. Der Nutzen zeigt sich später. Sobald Investoren dazukommen, ein Aktionärbindungsvertrag abgeschlossen oder ein Wandeldarlehen ausgegeben wird, verändert sich die Ausgangslage. Wer die Grundlage von Anfang an strukturiert führt, muss die Beurteilung dann ergänzen statt sie neu aufzubauen.

Woran erkenne ich, dass eine Änderung überhaupt gemeldet werden muss?

Nur wer seine Beteiligungs- und Kontrollverhältnisse laufend kennt, kann beurteilen, ob eine Transaktion für den Registereintrag relevant ist. Wird der Aktionärskreis in verstreuten Dateien geführt, fällt eine relevante Veränderung oft erst auf, wenn jemand von aussen nachfragt. Ein Aktienregister mit nachvollziehbarer Historie und ein Monitoring der Eigentumsverhältnisse machen solche Veränderungen sichtbar, solange die Frist noch läuft.

Kann ich meine Dokumentation im Transparenzregister ablegen?

Nein. Das Register nimmt Meldungen entgegen, es ist keine Arbeitsumgebung für die Gesellschaft. Belege, Nachweise und die Begründung der eigenen Beurteilung bleiben im Unternehmen und müssen dort auch dann auffindbar sein, wenn die zuständige Person das Unternehmen verlässt. Genau dafür braucht es eine Ablage, die mit den Beteiligungsdaten verknüpft ist.