Pascal Zysset ist Anwalt und Notar sowie Partner bei Häusermann + Partner in Bern und spezialisiert sich auf Gesellschaftsrecht, regulatorische Fragen im Finanzmarktrecht und Vertragsrecht, insbesondere Beratung von Start-ups.
Er hat Rechtswissenschaften an der Universität Bern und der London School of Economics and Political Science studiert. Er ist Dozent für Compliance & Corporate Governance bei der Fernfachhochschule Schweiz und war Lehrbeauftragter an der Universität Bern.

Pascal Zysset berät Konsento bei der Digitalisierung von gesellschafts- und beurkundungsrechtlichen Fragen.

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Dr. iur. Pascal Zysset

Beirat
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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wer trägt im Unternehmen die Verantwortung für die Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung und deren Durchführung mit der gebotenen Sorgfalt?

Das oberste Mitglied des leitenden Organs. Es kann die Aufgabe delegieren, bleibt aber für die ordnungsgemässe Durchführung der Meldung verantwortlich (Art. 12 TJPG).

Was passiert, wenn eine Aktionärin bei der Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung nicht mitwirkt?

Die Gesellschaft dokumentiert die unternommenen Schritte (Art. 8 Abs. 2 TJPG) und gibt in der Meldung an, dass die Überprüfung nicht gelungen ist (Art. 9 Abs. 3 TJPG, Art. 21 TJPV). Die vorsätzliche Verletzung der Mitwirkungs- und Meldepflichten kann für die Aktionärin selbst eine Busse bis zu 500'000 Franken nach sich ziehen (Art. 43 lit. a TJPG).

Muss immer eine Ausweiskopie beschafft werden?

Die Gesellschaft muss abklären, ob die betreffende Person über eine AHV-Nummer verfügt. Nur wenn das nicht der Fall ist, muss sie eine Kopie des Reisepasses, der Identitätskarte oder des Ausländerausweises beschaffen (Art. 10 Abs. 2 TJPV).