Sandro hat einen Master of Science in Bank- und Finanzwesen und ein Zertifikat für fortgeschrittene Studien als Chief Digital Officer.
Bevor er Konsento mitbegründete, hatte er verschiedene Führungspositionen in den Bereichen Unternehmensentwicklung und Finanzwesen bei einer Schweizer Kantonalbank, einer Privatbank und einem internationalen Finanzunternehmen inne. Bei Konsento konzentriert er sich auf die digitale Transformation von Prozessen im Gesellschaftsrecht für Start-ups und KMU in der Schweiz.
Er spricht Deutsch, Englisch und Französisch.

Sandro Stricker
Häufig gestellte Fragen
Wer trägt im Unternehmen die Verantwortung für die Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung und deren Durchführung mit der gebotenen Sorgfalt?
Das oberste Mitglied des leitenden Organs. Es kann die Aufgabe delegieren, bleibt aber für die ordnungsgemässe Durchführung der Meldung verantwortlich (Art. 12 TJPG).
Was passiert, wenn eine Aktionärin bei der Feststellung der wirtschaftlichen Berechtigung nicht mitwirkt?
Die Gesellschaft dokumentiert die unternommenen Schritte (Art. 8 Abs. 2 TJPG) und gibt in der Meldung an, dass die Überprüfung nicht gelungen ist (Art. 9 Abs. 3 TJPG, Art. 21 TJPV). Die vorsätzliche Verletzung der Mitwirkungs- und Meldepflichten kann für die Aktionärin selbst eine Busse bis zu 500'000 Franken nach sich ziehen (Art. 43 lit. a TJPG).
Muss immer eine Ausweiskopie beschafft werden?
Die Gesellschaft muss abklären, ob die betreffende Person über eine AHV-Nummer verfügt. Nur wenn das nicht der Fall ist, muss sie eine Kopie des Reisepasses, der Identitätskarte oder des Ausländerausweises beschaffen (Art. 10 Abs. 2 TJPV).
