Ab welcher Beteiligungshöhe gilt jemand gemäss Transparenzgesetz als wirtschaftlich berechtigt?

Antwort
Nach dem Transparenzgesetz gilt eine natürliche Person als wirtschaftlich berechtigt, wenn sie mindestens 25% des Kapitals oder der Stimmrechte einer Gesellschaft hält. Dieser Schwellenwert gilt sowohl für direkte als auch für indirekte Beteiligungen – und zwar unabhängig davon, ob die Beteiligung alleine oder in gemeinsamer Absprache mit anderen gehalten wird. Wichtig: Auch ohne diese Beteiligungsquote kann jemand wirtschaftlich berechtigt sein, wenn eine Kontrolle auf andere Weise vorliegt – etwa durch Vetorechte oder das Recht, die Mehrheit des Verwaltungsrats zu ernennen.
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
