Darf ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter wirtschaftlich von der Gesellschaft abhängig sein?

Antwort
Eine wirtschaftliche Abhängigkeit kann die Unabhängigkeit beeinträchtigen (Art. 728 Abs. 2 Ziff. 5 OR). Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Berater oder Treuhänder einen erheblichen Teil seiner Einnahmen mit Mandaten der Gesellschaft erzielt. In den Unabhängigkeitsrichtlinien von ExpertSuisse wird wirtschaftliche Abhängigkeit häufig angenommen, wenn ein einzelner Mandant über mehrere Jahre hinweg rund 30 % oder mehr der jährlichen Einnahmen ausmacht. Auch wenn diese Schwelle rechtlich nicht direkt für Stimmrechtsvertreter gilt, verdeutlicht sie den Grundgedanken: Wer wirtschaftlich stark vom Wohlwollen der Gesellschaft abhängt, kann kaum als vollständig unabhängiger Vertreter auftreten.
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
