Entfällt für alle Aktionärinnen und Aktionäre die Meldepflicht, wenn ein Teil der Beteiligung von einer börsenkotierten Gesellschaft, einer Pensionskasse oder einem Anlagefonds gehalten wird?

Antwort
Nein. Diese Erleichterungen gelten immer nur für die betreffende einzelne Beteiligung. Für alle übrigen Aktionärinnen und Aktionäre der Gesellschaft müssen die wirtschaftlich berechtigten Personen weiterhin vollständig ermittelt, überprüft und gemeldet werden.
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
