Gilt die Meldepflicht nach TJPG für alle Aktionärinnen und Aktionäre?

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Antwort

Nein. Meldepflichtig sind nur diejenigen Personen, die allein oder gemeinsam mit Dritten in Absprache Gesellschaftsanteile in einem Umfang halten, der die letztendliche Kontrolle über die Gesellschaft ermöglicht. Der massgebliche Schwellenwert liegt bei mehr als 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte (Art. 13 Abs. 1 TJPG).

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FAQ

Weitere relevante Fragen

Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?

Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.

Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?

Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.

Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?

Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.