Ich habe bereits unter Art. 697j OR gemeldet. Muss ich erneut melden?

AirVault webflow template image

Antwort

Nicht zwingend. Wer unter dem bisherigen Recht vollständig gemeldet hat und die gemeldete Person auch nach neuem Recht die wirtschaftlich berechtigte Person ist, gilt als befreit (Art. 49 Abs. 1 TJPG). Allerdings kann die Gesellschaft fehlende Angaben — wie Geburtsdatum oder Staatsangehörigkeit — nachfordern; diese müssen innerhalb eines Monats geliefert werden. Im Zweifelsfall empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung der bisherigen Meldung.

•
FAQ

Weitere relevante Fragen

Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?

Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.

Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?

Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.

Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?

Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.