Kann der Verwaltungsrat einer nicht kotierten Gesellschaft immer einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter nominieren?

Antwort
Ja. Der Verwaltungsrat einer nicht kotierten Aktiengesellschaft kann auch freiwilllig, ohne gesetzliche Pflicht, einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter vorsehen. Wird ein unabhängiger Stimmrechtsvertreter freiwillig vorgesehen, sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die Person tatsächlich unabhängig ist und keine Interessenkonflikte bestehen. Dies entspricht dem Zweck der gesetzlichen Regelung zum unabhängigen Stimmrechtsvertreter (Art. 689c–689d OR).
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
