Kann eine Handelsregisteränderung die Meldefrist vorzeitig auslösen?

Antwort
Ja. Eine erste Änderung im Handelsregister nach dem Inkrafttreten des Transparenzgesetzes kann die Meldefrist unabhängig von der allgemeinen Übergangsfrist auslösen. In diesen Fällen beginnt die Meldefrist bereits mit der Handelsregisteränderung zu laufen, auch wenn die reguläre Übergangsfrist noch nicht abgelaufen ist. Handelsregistermutationen sollten daher nach Inkrafttreten des Gesetzes besonders sorgfältig geplant werden.
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
