Les cofondatrices et cofondateurs détenant une participation inférieure à 25 pour cent doivent-ils également être annoncés ?

Antwort
Oui, s'ils agissent de concert avec d'autres actionnaires, par exemple par le biais d'un pacte d'actionnaires avec minorité de blocage ou d'une pratique de vote informelle et coordonnée. Ce qui est alors déterminant, c'est la participation détenue conjointement par le groupe, et non le taux individuel (art. 4 et art. 13 al. 2 OTPM).
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
