Lohnt sich eine Software, wenn alle Aktionäre natürliche Personen sind?

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Antwort

Das hängt vom Aufwand ab. Bei wenigen Aktionärinnen und Aktionären ist keine Software nötig. Sind es mehrere Personen, müssen ihre Angaben angefragt, erfasst, kontrolliert und bei jeder Änderung nachgeführt werden. Eine Software reduziert diesen Aufwand, macht ihn für den Treuhänder planbar und sorgt dafür, dass der Verwaltungsrat jederzeit nachvollziehen kann, warum wer gemeldet wurde.

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FAQ

Weitere relevante Fragen

Welche Software unterstützt die Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen?

Der Transparenzregister-Assistent von Konsento unterstützt Unternehmen, Treuhänder und Anwälte bei der Ermittlung, Dokumentation und Nachführung der wirtschaftlich berechtigten Personen. Aktionärinnen und Aktionäre erfassen ihre Angaben selbst, und am Ende liegen die Meldedaten und ein Dossier vor, aus dem hervorgeht, wer gemeldet wurde und weshalb.

Bis wann muss meine Gesellschaft melden?

Das Transparenzgesetz ist am 1. Oktober 2026 in Kraft getreten. Die Fristen für die Erstmeldung hängen von der Rechtsform und der Revisionspflicht ab (Art. 51 Abs. 3 TJPG). – Aktiengesellschaften mit ordentlicher Revision melden bis zum 1. Januar 2027. – Übrige Gesellschaften mit ordentlicher Revision, etwa GmbHs oder Genossenschaften, melden bis zum 1. Februar 2027. – Aktiengesellschaften ohne ordentliche Revision melden bis zum 1. März 2027. – Alle übrigen Gesellschaften melden bis zum 1. April 2027.

Kann mein Treuhänder die Meldung auf EasyGov für meine Gesellschaft einreichen?

Ja. Die Gesellschaft muss den Treuhänder dafür schriftlich bevollmächtigen, und die Vollmacht ist gemäss der im Handelsregister eingetragenen Zeichnungsberechtigung zu unterzeichnen (Art. 27 TJPV). Die Verantwortung für die Meldung bleibt beim obersten Mitglied des leitenden Organs (Art. 12 Abs. 2 TJPG).