Muss eine natürliche Person gemeldet werden, wenn eine Schweizer Pensionskasse mehr als 25 Prozent an einer Gesellschaft hält?

Antwort
Nein. Hält eine Einrichtung der beruflichen Vorsorge, zum Beispiel eine Pensionskasse, eine massgebende Beteiligung, genügt es, die Pensionskasse selbst mit Firma, Rechtsform, Sitz und Unternehmens-Identifikationsnummer anzugeben. Eine dahinterstehende natürliche Person muss nicht ermittelt werden, weil bei Vorsorgeeinrichtungen die Zusammensetzung des obersten Organs bereits gesetzlich geregelt ist (Art. 17 der Transparenzverordnung, TJPV).
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
