Muss eine Schweizer Gesellschaft dem Transparenzregister ihre wirtschaftlich berechtigten Personen melden, wenn sie mehrheitlich einer börsenkotierten Gesellschaft gehört?

Antwort
Nein. Das Transparenzregister ist das Schweizer Register, in dem Gesellschaften offenlegen müssen, welche natürlichen Personen hinter ihnen stehen. Gehört eine Gesellschaft zu mehr als 75 Prozent einer an der Börse kotierten Gesellschaft, ist sie von dieser Pflicht vollständig ausgenommen, weil die Transparenz dort bereits über das Börsenrecht sichergestellt ist (Art. 3 Bst. a des Transparenzgesetzes, TJPG).
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
