Muss jede Schweizer Aktiengesellschaft ein Protokoll der Generalversammlung erstellen?

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Antwort

Ja. Das Schweizer Obligationenrecht verlangt, dass jede Aktiengesellschaft, unabhängig ihrer Grösse oder Anzahl Aktionäre, einmal jähtlich eine ordentliche Generalversammlung durchführt, und dass jede Generalversammlung einer Aktiengesellschaft protokolliert wird (Art. 702 OR). Das Protokoll dient als offizieller Nachweis über die gefassten Beschlüsse und ist ein wichtiges Dokument für die Corporate Governance der Gesellschaft.

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FAQ

Weitere relevante Fragen

Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?

Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.

Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?

Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.

Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?

Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.