Müssen Aktiengesellschaften mit Bucheffekten ihre wirtschaftlich Berechtigten weiterhin nicht melden?

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Antwort

Nein, nicht mehr generell. Die bisherige Ausnahme nach Art. 697j Abs. 5 OR fällt mit dem Inkrafttreten des TJPG am 1. Oktober 2026 weg. Massgebend ist künftig allein, ob die Gesellschaft an einer Börse im Sinne von Art. 26 Bst. b FinfraG kotiert ist.

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FAQ

Weitere relevante Fragen

Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?

Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.

Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?

Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.

Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?

Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.