Verantwortlichkeit des Verwaltungsrats (Art. 754 OR; Bezug zu Art. 716a/717 OR)

Antwort
Zivilrechtliche Haftung der VR-Mitglieder (und weiterer Leitungsorgane) für Schäden aus absichtlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung, insbesondere bei mangelhafter Organisation (Art. 716a OR) oder Verletzung der Sorgfalts- und Treuepflicht (Art. 717 OR). Ohne wirksame Delegation haftet der Gesamt-VR auch für Fehler delegierter Personen. Mit wirksamer Delegation reduziert sich die Haftung auf Auswahl, Instruktion und Überwachung.
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
