Wann muss der Verwaltungsrat einen Kapitalerhöhungsbeschluss fassen und wozu dient dieser Beschluss?

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Antwort

Wenn in den Statuten ein sogenanntes Kapitalband vorgesehen ist, kann der Verwaltungsrat innerhalb dieses Rahmens selbstständig neue Aktien schaffen – ohne dass es dafür einen zusätzlichen Beschluss der Generalversammlung braucht. Damit eine solche Kapitalerhöhung tatsächlich durchgeführt werden kann, muss der Verwaltungsrat jedoch einen formellen Durchführungsbeschluss fassen. In diesem Beschluss legt der Verwaltungsrat fest, wie viele neue Aktien ausgegeben werden, zu welchem Ausgabepreis sie erfolgen und wann die Erhöhung wirksam wird. Der Beschluss dient somit der konkreten Umsetzung der im Kapitalband vorgesehenen Ermächtigung und muss schriftlich protokolliert werden. Der Kapitalerhöhungsbeschluss bildet damit die rechtliche Grundlage, damit die Kapitalerhöhung beurkundet und im Handelsregister eingetragen werden kann.

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FAQ

Weitere relevante Fragen

Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?

Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.

Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?

Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.

Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?

Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.