Was bedeutet das Unmittelbarkeitsprinzip bei der Generalversammlung?

Antwort
Das Unmittelbarkeitsprinzip besagt, dass die Aktionäre an der Generalversammlung direkt miteinander interagieren und gemeinsam den Willen der Gesellschaft bilden. Ursprünglich verlangte dieser Grundsatz die physische Anwesenheit der Aktionäre oder ihrer Vertreter am Versammlungsort, um einen unmittelbaren Austausch und eine informierte Entscheidungsfindung zu gewährleisten. Mit der Aktienrechtsrevision 2023 wurde diese strikte Auslegung jedoch gelockert: Heute sind auch virtuelle, hybride oder schriftliche Versammlungen zulässig, sofern die Gesellschaftsstatuten dies vorsehen und die Echtzeit-Interaktion zwischen den Teilnehmenden sichergestellt ist.
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
