Was bedeutet „Unabhängigkeit“ beim unabhängigen Stimmrechtsvertreter?

Antwort
Die Unabhängigkeit des unabhängigen Stimmrechtsvertreters darf weder tatsächlich noch dem Anschein nach beeinträchtigt sein (Art. 689b Abs. 4 OR). Zur Konkretisierung verweist das Gesetz auf die Unabhängigkeitsregeln für die Revisionsstelle (Art. 728 Abs. 2–6 OR). Diese Regeln sollen sicherstellen, dass der Vertreter die Stimmrechte der Aktionäre neutral und ohne Interessenkonflikte ausübt. Problematisch sind insbesondere enge organisatorische, wirtschaftliche oder persönliche Beziehungen zur Gesellschaft oder zu ihren Entscheidungsträgern.
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
