Was ist die gesetzliche Grundlage der Décharge des Verwaltungsrats?

Antwort
Die Décharge ist im Schweizer Obligationenrecht als unübertragbare Kompetenz der Generalversammlung verankert (Art. 698 OR). Sie steht im engen Zusammenhang mit der Verantwortlichkeit des Verwaltungsrats (Art. 754 OR) sowie der gesetzlichen Regelung ihrer Wirkung (Art. 758 OR). Diese Bestimmungen definieren gemeinsam, wann und in welchem Umfang eine Entlastung rechtlich relevant ist.
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
