Was ist ein Kapitalband?

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Antwort

Ein Kapitalband erlaubt es dem Verwaltungsrat, das Aktienkapital einer Gesellschaft innerhalb eines festgelegten Rahmens flexibel zu erhöhen oder zu senken – ohne dass für jede Änderung eine neue Generalversammlung einberufen werden muss. Gemäss Art. 653s–653u OR kann die Generalversammlung den Verwaltungsrat für eine Dauer von höchstens fünf Jahren dazu ermächtigen, das Aktienkapital innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu verändern. Diese Ermächtigung muss in den Statuten festgehalten und von einer Urkundsperson öffentlich beurkundet werden. Die obere Grenze des Kapitalbands darf das im Handelsregister eingetragene Aktienkapital höchstens um die Hälfte übersteigen, die untere Grenze darf es höchstens um die Hälfte unterschreiten. Dabei darf aber das Mindestkapital einer AG von CHF 100’000.00 nie unterschritten werden. Innerhalb dieser Bandbreite kann der Verwaltungsrat das Kapital erhöhen oder herabsetzen. Dafür ist jeweils ein formeller Durchführungsbeschluss des Verwaltungsrats notwendig.

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FAQ

Weitere relevante Fragen

Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?

Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.

Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?

Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.

Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?

Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.