Was ist eine Verrechnungsliberierung?

Antwort
Eine Verrechnungsliberierung ist die Form der Kapitalerhöhung, bei der die Einlagepflicht des Aktionärs nicht durch eine Bareinzahlung, sondern durch die Verrechnung einer bestehenden Forderung gegenüber der Gesellschaft erfüllt wird. Gemäss Art. 634a OR darf die Liberierung von Aktien durch Verrechnung mit einer Forderung erfolgen, die ein Aktionär oder Gläubiger gegenüber der Gesellschaft hat. In diesem Fall müssen die Statuten grundsätzlich folgende Angaben enthalten: den Betrag der zur Verrechnung gebrachten Forderung, den Namen des Aktionärs oder Gläubigers, sowie die ihm zukommenden Aktien. Diese Angaben bleiben in den Statuten sichtbar und sind öffentlich via Handelsregistereintrag sichtbar, können aber nach zehn Jahren durch Beschluss der Generalversammlung wieder gelöscht werden. Die Nennung der Verrechnungstatbestände kann durch ein in den Statuten verankertes bedingtes Kapital vermieden werden.
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
