Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für einen GV-Beschluss auf schriftlichem Weg

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Antwort

Ein Generalversammlungsbeschluss kann gemäss Art. 701 Abs. 3 OR schriftlich, also auf Papier oder in elektronischer Form, gefasst werden, sofern kein Aktionär die mündliche Beratung verlangt. Die Zustimmung aller Aktionäre gilt dabei als Voraussetzung. Das Gesetz verlangt keine statutarische Grundlage, doch das Ergebnis muss in einem Protokoll oder Erwahrungsprotokoll festgehalten werden, um die Beschlussfassung zu dokumentieren. Ausserdem erfordert die rechtssichere Durchführung die handschriftliche Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur jedes einzelnen Aktionärs auf dem schriftlichen bzw. elektronischen Beschluss.

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FAQ

Weitere relevante Fragen

Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?

Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.

Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?

Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.

Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?

Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.