Was sind nach Schweizer Recht die Unterschiede zwischen Aktien und Partizipationsscheinen?

Antwort
Aktien verleihen dem Aktionär Mitgliedschafts- und Mitwirkungsrechte (insbesondere Stimmrecht in der Generalversammlung, Auskunfts- und Antragsrechte etc.), während Partizipationsscheine gemäss Art. 656a Abs. 1 OR kein Stimmrecht gewähren. Hinsichtlich Vermögensrechten sind Partizipationsscheine jedoch den Aktien gleichgestellt: Der Partizipant hat Anspruch auf Dividende, Anteil am Liquidationserlös und gegebenenfalls Bezugsrechte wie ein Aktionär, unter Beachtung der statutarischen und gesetzlichen Schranken (Art. 656f OR, Art. 656g OR).
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
