Was versteht man unter Kontrolle auf andere Weise?

Antwort
Damit sind Konstellationen gemeint, in denen Kontrolle nicht über Kapital- oder Stimmrechtsquoten ausgeübt wird, sondern beispielsweise durch das Recht, die Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder zu ernennen oder abzuberufen, durch Vetorechte oder durch das Recht, über Gewinnausschüttungen zu entscheiden. Die TJPV verlangt eine Beschreibung, wie diese Kontrolle ausgeübt wird (Art. 3 und Art. 8 TJPV).
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
