Welche Dokumente müssen im Corporate Action Umfeld handschriftlich oder mit qualifizierter elektronischer Signatur QES unterschrieben werden?

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Antwort

Schriftlichkeit oder das digitale Äquivalent QES ist notwendig für Unterschrift auf Protokollen der Generalversammlung und des Verwaltungsrats, auf Abtretungserklärungen/Zessionen zur rechtsgültigen Übertragung von Aktien, auf Steuerbescheinigungen, auf Verrechnungserklärungen zur Umwandlung von Wandeldarlehen in Aktien, auf Kapitalerhöhungsberichten des Verwaltungsrats, Lex Koller/Friedrich Erklärungen, Handelsregisteranmeldungen, Wahlannahmeerklärungen, etc. All diese Dokumente können mit Konsento erstellt und unterschrieben werden.

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FAQ

Weitere relevante Fragen

Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?

Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.

Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?

Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.

Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?

Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.