Welche Informationen müssen Gesellschafter gemäss Transparenzgesetz an die Gesellschaft melden?

Antwort
Gesellschafter müssen der Gesellschaft insbesondere melden: wer der wirtschaftlich Berechtigte ist, Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnsitzstaat des UBO, Art und Umfang der ausgeübten Kontrolle, Änderungen dieser Informationen (innert 1 Monat). Auf Verlangen müssen sie zusätzliche Unterlagen zur Identifikation des UBO bereitstellen.
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
