Welche Übergangsfristen gelten für die Meldung wirtschaftlich berechtigter Personen ans Transparenzregister?

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Antwort

Das Transparenzgesetz sieht keine einheitliche Übergangsfrist vor. Die Dauer der Übergangsfrist hängt von der Rechtsform, dem Revisionsstatus und der Komplexität der Eigentümerstruktur ab. In einfachen Fällen, in denen alle wirtschaftlich berechtigten Personen bereits aus dem Handelsregister ersichtlich sind, gilt eine Übergangsfrist von bis zu zwei Jahren. In allen übrigen Fällen gelten deutlich kürzere Fristen von drei bis sechs Monaten.

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FAQ

Weitere relevante Fragen

Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?

Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.

Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?

Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.

Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?

Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.