Wer muss identifiziert werden, wenn ein Anlagefonds mehr als 25 Prozent einer Gesellschaft hält?

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Antwort

Ein vertraglicher Anlagefonds ist rechtlich kein eigenes Unternehmen, sondern ein Vertrag zwischen den Anlegerinnen und Anlegern und der Fondsleitung, die das Fondsvermögen verwaltet. Hält ein solcher Fonds eine massgebende Beteiligung an einer Gesellschaft, muss deshalb nicht der Fonds, sondern die Fondsleitung als juristische Person identifiziert werden (Art. 18 TJPV).

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FAQ

Weitere relevante Fragen

Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?

Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.

Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?

Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.

Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?

Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.