Wie hängen Identifikation und qualifizierte elektronische Signatur zusammen?

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Antwort

Bevor eine qualifizierte elektronische Signatur ausgestellt oder verwendet werden kann, muss die Identität des Unterzeichners einmalig formell geprüft werden. Heute erfolgt dies meist über Video-Ident- oder Self-Ident-Verfahren. In Zukunft wird die e-ID diese Identifizierung erleichtern, da sie als staatlich geprüfter, digitaler Identitätsnachweis dient. Die QES baut somit direkt auf der sicheren Identifikation auf – nur wer eindeutig identifiziert wurde, kann rechtlich verbindlich digital signieren. Das Zusammenspiel von e-ID und QES sorgt dafür, dass digitale Unternehmensprozesse nicht nur effizient, sondern auch rechtssicher sind.

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FAQ

Weitere relevante Fragen

Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?

Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.

Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?

Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.

Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?

Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.