Wie kann im Falle von Wandeldarlehen (CLA) die Offenlegung der Beteiligung von Investoren in den Statuten vermieden werden?

AirVault webflow template image

Antwort

Im Falle von Wandeldarlehen (Convertible Loan Agreements, CLA) kann die Offenlegung der Investorenbeteiligung in den Statuten vermieden werden, indem die Wandlung über ein in den Statuten verankertes bedingtes Kapital erfolgt; dadurch gilt die Verrechnung der Darlehensforderung als automatisch vollzogen, ohne dass gemäss Art. 634a OR der Name des Gläubigers, der Forderungsbetrag und die zugeteilten Aktien in den Statuten oder im Handelsregister offengelegt werden müssen.

•
FAQ

Weitere relevante Fragen

Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?

Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.

Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?

Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.

Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?

Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.