Wie lange habe ich als Inhaberin oder Inhaber von Gesellschaftsanteilen Zeit für die Meldung der wirtschaftlichen Berechtigung an die Gesellschaft?

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Antwort

Die erstmalige Meldung muss innerhalb eines Monats nach dem Entstehen der Kontrolle erfolgen (Art. 13 Abs. 3 TJPG). Änderungen müssen ebenfalls innerhalb eines Monats, nachdem die meldepflichtige Person davon Kenntnis erhalten hat, mitgeteilt werden (Art. 13 Abs. 5 TJPG).

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FAQ

Weitere relevante Fragen

Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?

Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.

Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?

Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.

Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?

Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.