Wie unterstützt Konsento das Unmittelbarkeitsprinzip der Generalversammlung?

Antwort
Konsento stellt sicher, dass die Willensbildung der Aktionäre – egal ob physisch, hybrid oder virtuell – in Echtzeit und im direkten Austausch erfolgt. Bei physischen Generalversammlungen können Aktionäre mit ihren Smartphones, Tablets oder Notebooks direkt während der Versammlung abstimmen und so aktiv am Entscheidungsprozess teilnehmen. Bei hybriden und virtuellen Generalversammlungen gewährleistet eine Videokonferenz die unmittelbare Interaktion zwischen den Teilnehmenden. Der Link zur Videokonferenz lässt sich direkt in die Generalversammlung in Konsento integrieren – und umgekehrt können Traktanden und Abstimmungsergebnisse live geteilt werden. Konsento ist dabei technologieneutral: Es unterstützt alle gängigen Videokonferenzlösungen wie Zoom, Microsoft Teams, Google Meet oder Webex. So bleibt das Unmittelbarkeitsprinzip auch im digitalen Raum vollständig gewahrt.
Weitere relevante Fragen
Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?
Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.
Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?
Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.
Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?
Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.
