Wie unterstützt mich Konsento bei der Sitzverlegung meiner Aktiengesellschaft in der Schweiz?

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Antwort

Konsento begleitet Dich durch den gesamten Prozess der Sitzverlegung Deiner Aktiengesellschaft – von der Vorbereitung bis zur Eintragung im Handelsregister. Die Plattform stellt sicher, dass alle rechtlichen Schritte korrekt und effizient umgesetzt werden. Dazu gehört insbesondere die Vorbereitung der Generalversammlung mit einer rechtssicheren Traktandenvorlage für die Sitzverlegung. Die Beschlussfassung kann elektronisch im Rahmen einer Vollmachts-GV auf dem Zirkulationsweg erfolgen, was eine schlanke und rechtskonforme Durchführung ermöglicht. Zusätzlich organisiert Konsento die öffentliche Beurkundung durch einen Online-Notar und bereitet alle erforderlichen Unterlagen vor, insbesondere die Anpassung der Statuten, die Handelsregisteranmeldung sowie die Unterschriftsbeglaubigungen der vertretungsberechtigten Personen. Falls erforderlich, wird auch eine Domizilhaltererklärung integriert. Abschliessend übernimmt Konsento die Einreichung und Abwicklung der Anmeldung beim Handelsregister. Dadurch wird die Sitzverlegung nicht nur rechtssicher, sondern auch deutlich effizienter umgesetzt – ohne Medienbrüche und mit klar strukturierten Prozessen.

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FAQ

Weitere relevante Fragen

Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?

Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.

Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?

Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.

Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?

Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.