Wie wird das Organisationsreglement erlassen und was muss es enthalten?

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Antwort

Der Erlass liegt in der Kompetenz des VR (Art. 716a OR); es braucht keine GV und keine Beurkundung. Der Beschluss kann in einer VR-Sitzung oder als Zirkularbeschluss erfolgen. Das Reglement muss Organisation, Aufgaben/Kompetenzen und Berichterstattung regeln (Art. 716b OR) und soll schriftlich dokumentiert sowie regelmässig aktualisiert werden.

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FAQ

Weitere relevante Fragen

Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?

Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.

Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?

Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.

Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?

Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.