Zession

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Antwort

Eine Zession (auch Abtretungserklärung) ist die rechtsgeschäftliche Übertragung einer Aktie (oder eines anderen Rechts) vom bisherigen Aktionär (Zedent) auf einen neuen Aktionär (Zessionar) gemäss Art. 164 ff. OR. Für die Gültigkeit der Abtretung verlangt Art. 165 Abs. 1 OR die einfache Schriftform – d.h. die Erklärung des Zedenten muss schriftlich erfolgen und durch den Zedenten (also den Verkäufer) entweder mit handschriftlicher Unterschrift oder qualifizierter elektronischer Signatur unterschrieben werden.

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FAQ

Weitere relevante Fragen

Kostet die Nutzung des Kommunikationsgenerators etwas?

Nein. Der Kommunikationsgenerator kann kostenlos genutzt werden.

Muss jeder Aktionär oder Gesellschafter wirtschaftlich berechtigt sein?

Nein. Die Tatsache, dass ein Unternehmen Angaben von einem Anteilseigner benötigt, bedeutet nicht automatisch, dass dieser selbst wirtschaftlich berechtigt ist. Für die Beurteilung können neben der Beteiligung auch indirekte Strukturen, gemeinsame Absprachen und andere Kontrollmöglichkeiten relevant sein.

Stellt der Kommunikationsgenerator die wirtschaftlich berechtigten Personen fest?

Nein. Der Generator unterstützt die Kommunikation und Informationsbeschaffung. Die eigentliche rechtliche Abklärung, wer als wirtschaftlich berechtigte Person gilt und wer an das Transparenzregister gemeldet werden muss, erfolgt anschliessend. Für diese Abklärung kann der Transparenzregister-Meldeassistent von Konsento eingesetzt werden.