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Die neuen Pflichten von Schweizer Unternehmen nach Transparenzgesetz

Zusammenfassung

Welche konkreten Pflichten entstehen für Unternehmen durch das Transparenzgesetz? Der Beitrag gibt einen strukturierten Überblick über Identifikation, Prüfung, Meldung und Dokumentation. Die vollständige Analyse findest Du im Transparenzregister-Hub.

Mit dem Transparenzgesetz werden die Anforderungen an Unternehmen deutlich umfassender, als es auf den ersten Blick scheint. Es geht nicht nur darum, wirtschaftlich berechtigte Personen zu benennen – vielmehr entsteht ein durchgängiger Prozess aus Datenerhebung, Prüfung, laufender Aktualisierung und formeller Meldung.

Gerade die Tiefe der erforderlichen Informationen und die Pflicht, auch komplexe Kontrollstrukturen vollständig nachzuvollziehen, stellen viele Unternehmen vor neue organisatorische Herausforderungen. Wer sich erst mit Inkrafttreten des Gesetzes damit befasst, läuft Gefahr, den Aufwand massiv zu unterschätzen.

Den vollständigen Beitrag mit detaillierter Darstellung aller Pflichten, rechtlicher Grundlagen und praktischer Umsetzungsschritte findest Du hier.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Rechtliches

Wer gilt als wirtschaftlich berechtigte Person im Sinne des Transparenzgesetzes?

Als wirtschaftlich berechtigte Person einer Gesellschaft gilt jede natürliche Person, welche eine Gesellschaft letztendlich dadurch kontrolliert, dass sie direkt oder indirekt, allein oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten, mit mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmen an dieser beteiligt ist, oder diese auf andere Weise kontrolliert.

Rechtliches

Welche Meldepflichten haben Schweizer Unternehmen in Zusammenhang mit dem Transparenzgesetz?

Unternehmen müssen künftig die Personen ermitteln, die sie direkt oder indirekt kontrollieren – die sogenannten wirtschaftlich Berechtigten – und diese Daten im Transparenzregister eintragen lassen. Zu den Pflichten gehören: Identifikation und Überprüfung der wirtschaftlich Berechtigten Meldung der relevanten Angaben an das Transparenzregister Aktualisierung bei Veränderungen der Eigentumsverhältnisse Aufbewahrung der entsprechenden Nachweise und Dokumentationen Die Meldung erfolgt elektronisch über eine zentrale Plattform oder über das zuständige Handelsregisteramt.

Produkt

Wie können sich Unternehmen schon heute auf die neuen Pflichten gemäss Transparenzgesetz vorbereiten?

Das Transparenzgesetz tritt ab Mitte 2026 in Kraft, doch die Vorbereitung lohnt sich jetzt: Unternehmen sollten ihre Eigentümer- und Kontrollstrukturen prüfen, Beteiligungsketten dokumentieren und alle wirtschaftlich Berechtigten eindeutig erfassen. Mit dem digitalen Aktienregister von Konsento lassen sich diese Daten bereits heute strukturiert abbilden, überprüfen und für die künftige Meldung ans Transparenzregister vorbereiten – rechtskonform und effizient

Rechtliches

Welche Informationen müssen Unternehmen gemäss Transparenzgesetz über ihre wirtschaftlich Berechtigten beschaffen?

Die Gesellschaft muss weit mehr als nur Namen und Geburtsdaten erfassen. Zu den Pflichtangaben gehören: Art und Umfang der Kontrolle (allein, gemeinsam, direkt, indirekt, durch Beteiligung oder andere Mittel), Beteiligungskategorie (25–50 %, 50–75 %, über 75 %), vollständige Kontrollkette inklusive aller zwischengeschalteten Rechtseinheiten mit UID, Sitzland und Rechtsform, und eindeutige Identitätsnachweise (AHV-Nummer oder Ausweisdokument).

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