Back

Digitale Zessionen: Wie der Zeitstempel zum Risiko für den Eigentumsübergang an Aktien wird – und wie Du es entschärfst

Zusammenfassung

Digitale Abtretungserklärungen verändern den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs fundamental. Da der QES-Zeitstempel den rechtlich massgeblichen Signaturmoment unveränderbar festhält, können verspätete oder falsch gereihte Signaturen zu widersprüchlichen Eigentumsverhältnissen, fehlerhaften Stimmrechten oder falschen Dividendenauszahlungen führen. Der Blog zeigt die rechtlichen Grundlagen, die typischen Risiken und erklärt, wie Unternehmen ihre Zessionen so strukturieren, dass Eigentumslage und Aktienregistereintrag übereinstimmen.

Einleitung

Die Art und Weise, wie Abtretungserklärungen unterschrieben werden, hat wesentlichen Einfluss auf den Zeitpunkt des Eigentumsübergangs. Solange diese Dokumente auf Papier erstellt und später rückdatiert werden können, lässt sich die wirtschaftlich gewollte Chronologie einer Aktienübertragung meist problemlos abbilden. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur QES verändert sich diese Realität jedoch grundlegend.

Der elektronische Zeitstempel hält den tatsächlichen Moment der Signatur fest und lässt keine nachträglichen Anpassungen zu. Genau dieser Punkt kann in der Praxis zu Situationen führen, in denen rechtliches und wirtschaftlich gemeintes Eigentum auseinanderfallen, Stimmrechte falsch zugeordnet werden oder Dividendenzahlungen nicht an den rechtlichen Eigentümer der Aktie erfolgen. Dies kann zur Anfechtbarkeit von GV-Beschlüssen oder der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen führen. 

Die digitale Abtretungserklärung bringt damit nicht nur mehr Effizienz in der Abwicklung, sondern auch neue Fallstricke. Wer die Risiken des Zeitstempels nicht kennt oder die Reihenfolge der Signaturen nicht sauber organisiert, gefährdet schnell die gesamte Eigentümerkette. Dieser Beitrag zeigt die rechtlichen Grundlagen, die typischen Fallstricke und die wichtigsten Massnahmen, um digitale Zessionen korrekt und sicher abzuwickeln.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgrundlagen: Wann geht das Eigentum über?

Eintragung im Aktienregister vs. Eigentumsübergang

Der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs

Gefahren verspäteter oder falsch gereihter Signaturen

Praxisbeispiel

Handlungsempfehlungen

Fazit

Rechtsgrundlagen: Wann geht das Eigentum über?

Das schweizerische Obligationenrecht knüpft den Eigentumsübergang an Namensaktien, die als Wertrechte ausgegeben sind, an eine gültige schriftliche Abtretungserklärung (Zession). Schriftlichkeit bedeutet im Schweizer Recht zunächst einmal, dass die Abtretungserklärung auf Papier festgehalten und eigenhändig unterschrieben werden muss. Der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist die mit einem qualifizierten Zeitstempel verbundene qualifizierte elektronische Signatur QES (Art. 14 Abs 2bis OR). Entsprechend erfüllt auch ein PDF mit einer QES-Unterschrift die Anforderungen des Schweizer Rechts an die Schriftlichkeit. 

Das Eigentum geht bei handschriftlich geleisteter Unterschrift am Unterschriftsdatum oder bei QES-Signatur am Datum des automatisch erstellten Zeitstempels auf den Erwerber der Aktien über. 

Eintragung im Aktienregister vs. Eigentumsübergang

Die Eintragung einer Person im Aktienregister und der tatsächliche Eigentumsübergang an einer Aktie werden in der Praxis oft als Einheit wahrgenommen, rechtlich handelt es sich jedoch um zwei verschiedene Vorgänge. Wer im Aktienregister eingetragen ist, gilt gegenüber der Gesellschaft als Aktionär und kann die damit verbundenen Mitgliedschaftsrechte ausüben. Dazu gehören insbesondere das Teilnahme- und Stimmrecht an der Generalversammlung sowie der Anspruch auf Dividenden.

Das zivilrechtliche Eigentum an der Aktie entsteht jedoch nicht durch die Eintragung im Aktienregister, sondern ausschliesslich durch die gültige Abtretungserklärung. Erst wenn die Zession rechtswirksam unterschrieben ist – im digitalen Umfeld also mittels qualifizierter elektronischer Signatur – geht das Eigentum tatsächlich über. Die Eintragung im Aktienregister dokumentiert diesen Übergang lediglich, sie kann ihn aber weder ersetzen noch vorwegnehmen.

Der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs

Der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs hängt vom Zeitpunkt der rechtsgültigen Unterschrift auf der Abtretungserklärung ab. In der Vergangenheit konnten Abtretungserklärungen auf Papier im Nachhinein erstellt und rückdatiert werden, wenn dies zuvor versäumt wurde. Der tatsächliche Unterschriftszeitpunkt spielte dabei kaum eine Rolle.

Mit der elektronischen Signatur verändert sich diese Praxis wesentlich. Die qualifizierte elektronische Signatur erzeugt im Zeitpunkt der Authentifizierung einen unveränderbaren Zeitstempel, der exakt festhält, wann die Zession wirksam geworden ist. Dieser Moment bestimmt auch den zivilrechtlichen Eigentumsübergang. Erfolgt die Signatur verspätet oder in einer Kette mehrerer Übertragungen in falscher Reihenfolge, verschieben sich dadurch die rechtlichen Eigentumsverhältnisse automatisch nach hinten.

Gerade dann kann die Eintragung im Aktienregister zeitweise nicht mehr mit der tatsächlichen Eigentumslage übereinstimmen. Eine Person kann im Register stehen und Stimm- oder Dividendenrechte ausüben, obwohl sie zivilrechtlich noch gar kein Eigentümer ist. Ebenso kann ein Erwerber, der wirtschaftlich schon längst vorgesehen war, rechtlich erst Tage oder Wochen später als Eigentümer gelten.

Damit Eintragung im Aktienregister und zivilrechtlicher Eigentumsübergang weiterhin synchron bleiben, müssen digitale Zessionen zeitlich sauber geplant und in der richtigen Reihenfolge unterzeichnet werden. Der tatsächliche Signaturzeitpunkt rückt damit ins Zentrum einer korrekten Eigentümerdokumentation.

Gefahren verspäteter oder falsch gereihter Signaturen

Digitale Signaturen bringen deshalb bei digitalen Abtretungserklärungen gleich mehrere Risikofelder:

  • Die Chronologie kann auseinanderfallen, wenn die Reihenfolge der Veräusserungen nicht konsequent derjenigen der Unterschriften auf den Zessionen entspricht.
  • Die wirtschaftlich gewollten und rechtlich bewirkten Eigentumsverhältnisse können voneinander abweichen.
  • Stimmrechte an einer Aktie gehören deshalb rechtlich derjenigen Person, die gemäss der Kette der digitalen Abtretungserklärungen und der darauf ersichtlichen Zeitstempel noch formal Eigentümer ist. Dies ist diejenige Person, die aus der letzten vor der GV unterzeichneten Abtretungserklärung als Begünstigte hervorgeht. 
  • Als Folge davon können GV-Beschlüsse formell anfechtbar werden.
  • Entsprechend können auch Dividendenberechtigungen streitig werden.

Praxisbeispiel: Wenn digitale Signaturen die wirtschaftliche Logik überholen

Übertragungskette

Beteiligte und Ablauf:

  • Aktionär A verkauft seine Aktien am 15. Mai der Emittentin X AG zurück
  • Die X AG verkauft sie am 16. Mai einem neuen Aktionär B
  • Am 17. Juni findet die GV statt, an der der neue Aktionär B teilnehmen soll
  • Am 18. August wird die Dividende ausgeschüttet, zu der Aktionär B berechtigt sein soll. 

Zessionen auf Papier: 

Die Abtretungserklärungen für die Zessionen von A an die AG und von der AG an B werden alle erst im August erstellt, auf den Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion rückdatiert (15. bzw. 16. Mai) und unterschrieben. Da sich alle Parteien einig sind, gibt es kein Problem. 

Digitale Zessionen mit QES-Zeitstempel

Variante 1 – Alle unterschreiben am 30. August

Das Eigentum geht erst am 30. August über. In diesem Fall wäre A an der GV und am Dividendenstichtag noch Eigentümer

Variante 2 – Unterschriften an verschiedenen Tagen

  • Die AG unterschreibt am 30. August
  • A erst am 5. September

Die AG würde demnach Aktien verkaufen, die sie formal noch gar nicht besitzt. Die Eigentümerkette bricht demnach auseinander

Handlungsempfehlungen

Im Text der Abtretungserklärung sollte ausdrücklich angegeben werden, auf welchen Stichtag sich die Parteien einigen möchten. Diese Datumsangabe ersetzt im digitalen Umfeld das handschriftliche Datum, das früher neben die Unterschrift gesetzt wurde, und schafft Klarheit darüber, wie die wirtschaftliche Zuordnung der Aktie zwischen den Beteiligten gedacht ist.

Fazit

Digitale Abtretungserklärungen schaffen mehr Effizienz, verlangen aber zugleich eine neue Klarheit bezüglich des Zeitpunkts des Eigentumsübergangs. Denn der Zeitstempel der qualifizierten elektronischen Signatur bestimmt zunächst den Moment des zivilrechtlichen Eigentumsübergangs. Werden Zessionen nicht in der richtigen Reihenfolge unterschrieben oder erfolgt die Signatur verspätet, können Eigentumsverhältnisse, Stimmrechte und Dividendenauszahlungen rasch auseinanderdriften. Um diese Unsicherheiten zu vermeiden, empfiehlt es sich, im Text der Abtretungserklärung ausdrücklich festzuhalten, per welchem Stichtag das Eigentum übergehen soll. Das ersetzt das früher handschriftlich gesetzte Datum und sorgt dafür, dass die wirtschaftlich gewollte Zuordnung jederzeit nachvollziehbar bleibt.

Das digitale Aktienregister von Konsento unterstützt Unternehmen genau dabei. Beim Erfassen von Transaktionen zeigt die Plattform an, wann eine Abtretungserklärung erforderlich ist, und stellt automatisch die passenden Vorlagen bereit. Darin kann ein Stichtagsdatum gewählt werden, das den gewünschten wirtschaftlichen Übergang festhält. Auf Wunsch können diese Abtretungserklärungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnet werden, sodass rechtliche Anforderungen und technische Abläufe nahtlos ineinandergreifen.

Wer sicherstellen möchte, dass Aktienübertragungen und die Führung des Aktienregisters digital, nachvollziehbar und rechtssicher funktionieren, profitiert von den klar strukturierten Workflows und der Automatisierung von Konsento. Zusätzlich steht allen Kundinnen und Kunden rund um die Uhr ein KI-gestützter Chatbot zur Verfügung, der sowohl bei Supportanliegen als auch bei aktienrechtlichen Fragen unterstützt.

Hier kannst du dich für das digitale Aktienregister von Konsento registrieren – für bis zu 150 Aktionäre kostenlos.

Folge uns auf Social Media

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Allgemein

Was ist eine qualifizierte elektronische Signatur QES?

Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) ist die sicherste Form der digitalen Unterschrift und gilt in der EU und der Schweiz rechtlich als gleichwertig mit einer handschriftlichen Unterschrift. Sie erfordert ein qualifiziertes digitales Zertifikat, das von einer anerkannten Zertifizierungsstelle ausgestellt wird und bei dem der Unterzeichner seine Identität eindeutig nachweisen musste. Sie ist nach Art. 14 Abs. 2bis OR der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt und kann für die Unterschrift auf allen Verträgen und Urkunden verwendet werden, für die das Gesetz die Schriftlichkeit vorsieht.

Rechtliches

Welche Dokumente aus Corporate-Action-Prozessen müssen mit einer QES unterschrieben werden?

In Corporate-Action-Prozessen müssen sämtliche Dokumente, die eine gesetzlich vorgeschriebene Schriftlichkeit erfordern, mit einer QES unterzeichnet werden. Dazu gehören insbesondere: Protokolle von Generalversammlungen und Verwaltungsratssitzungen, sofern Beschlüsse rechtliche Wirkungen entfalten oder beurkundet werden müssen, Zeichnungsscheine und Verrechnungserklärungen bei Kapitalerhöhungen, Kapitalerhöhungsberichte des Verwaltungsrats und öffentliche Beurkundungen, Handelsregisteranmeldungen. Auf der Konsento-Plattform können diese Vorgänge vollständig digital und rechtskonform abgewickelt werden – inklusive qualifizierter elektronischer Signatur und sicherer Authentifizierung der Beteiligten.

Produkt

Kann ich auf Konsento Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnen?

Ja. Die Konsento-Plattform unterstützt bereits heute QES-Workflows führender Schweizer Signaturanbieter. Dadurch können Verwaltungsratsmitglieder, Aktionäre, Investoren und Notarinnen Dokumente direkt in Konsento rechtsgültig signieren – etwa Protokolle, Zessionen, Zeichnungsscheine oder Handelsregisteranmeldungen. Sobald die e-ID verfügbar ist, wird sie als zusätzlicher Identitätsnachweis integriert, wodurch sich der Signaturprozess weiter vereinfacht und beschleunigt.

Digitalisiere Deine Corporate Action – schnell, sicher und rechtskonform.

Teste das digitale Aktienregister von Konsento – kostenlos für bis zu 150 Aktionär:innen.