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Welche Rechtseinheiten sind gemäss Transparenzgesetz (TJPG) meldepflichtig?

Zusammenfassung

Welche Unternehmen und Rechtseinheiten unterliegen dem Transparenzgesetz? Der Beitrag gibt eine kompakte Übersicht über betroffene Rechtsformen, Ausnahmen und internationale Bezüge. Die vollständige rechtliche Einordnung findest Du im Transparenzregister-Hub

Mit dem neuen Transparenzgesetz wird der Kreis der meldepflichtigen Rechtseinheiten deutlich erweitert. Während viele Unternehmen intuitiv davon ausgehen, dass nur klassische Schweizer Gesellschaften betroffen sind, zeigt ein genauer Blick ein viel breiteres Bild: Auch bestimmte ausländische Strukturen können unter die Meldepflicht fallen.

Entscheidend ist dabei nicht nur die Rechtsform, sondern vor allem der tatsächliche Bezug zur Schweiz. Gleichzeitig werden bisherige Ausnahmen teilweise aufgehoben, wodurch auch bisher privilegierte Konstellationen neu erfasst werden.

Den vollständigen Beitrag mit detaillierter Darstellung der meldepflichtigen Rechtseinheiten, Ausnahmen und internationalen Bezüge findest Du hier.

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FAQ

Häufig gestellte Fragen

Rechtliches

Welche juristischen Personen nach Schweizer Recht unterstehen dem Transparenzgesetz (TJPG)?

Unterstellt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des Schweizer Privatrechts: insbesondere AG, GmbH, Kommanditaktiengesellschaften, Genossenschaften, SICAV, SICAF sowie Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen. Für diese Gesellschaften besteht eine Meldepflicht für die wirtschaftlich berechtigten Personen.

Rechtliches

Fallen auch juristische Personen ausländischen Rechts unter das Transparenzgesetz?

Ja. Ausländische Rechtseinheiten sind meldepflichtig, wenn sie eine relevante Verbindung zur Schweiz haben – insbesondere eine tatsächliche Verwaltung in der Schweiz, eine Zweigniederlassung im Handelsregister oder Immobilieneigentum in der Schweiz. Beispiele sind UK Limiteds, Delaware LLCs oder französische SARLs mit operativer Leitung in der Schweiz.

Produkt

Wie können sich Unternehmen schon heute auf die neuen Pflichten gemäss Transparenzgesetz vorbereiten?

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Rechtliches

Welche juristischen Personen sind ausdrücklich von der Meldepflicht nach TJPG ausgenommen?

Ausgenommen von der Meldepflicht nach TJPG sind börsenkotierte Gesellschaften, deren Beteiligungsrechte ganz oder teilweise kotiert sind, Tochtergesellschaften, die zu mehr als 75 % von solchen börsenkotierten Gesellschaften gehalten werden, sowie Einrichtungen der beruflichen Vorsorge. Für sie besteht keine Meldepflicht im Transparenzregister.

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